Bei Krankheit jeden Tag den Arbeitgeber anrufen?

Hallo!

Mich würde folgendes brennend interessiere:

Darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlagen, dass sich dieser bei Krankheit jeden Tag vor Arbeitsbeginn telefonisch meldet, auch wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt?

Ich kann mir das ja kaum vorstellen, zumal man ja während einer Krankheitsphase nicht einmal telefonisch erreichbar sein muss.

Wäre schön, ein paar Antworten zu bekommen!

Vielen Dank!

Minchen

Also z.b. kurz nach Mitternacht?

dieser bei Krankheit jeden Tag vor Arbeitsbeginn

Gruß

Stefan

dieser bei Krankheit jeden Tag vor Arbeitsbeginn

Gruß

Stefan

Ne, kurz vor Arbeitsbeginn. Also wenn um 9:00 Uhr angefangen werden muss, ca. 10 min. früher.

Hallo,
ich nenne so etwas Schikane - nein, muss der Arbeitnehmer nicht.
überhaupt, vor Arbeitsbeginn - vor Arbeitsbeginn hat der Arbeitgeber#schon mal grundsätzlich kein „Bestimmungsrecht oder eine
Verfügungsgewalt“ gegenüber dem Arbeitnehmer.
Das wäre ja ungefähr so dass ich meinen Arbeitgeber 1o jeden Tag 10 Minuten vor Arbeitsantritt anrufen muesste um zu sagen dass ich in 10 Minuten im Betrieb wäre.
Gruß
Czauderna


Hi!

Der Arbeitgeber darf verlangen, dass sich der Arbeitnehmer entschuldigt.

Der AN hat also die Pflicht, sich unverzüglich arbeitsunfähig zu melden, wenn eine Erkrankung eintritt.
Nach Vorlage der AU-Bescheinigung ist es dann natürlich Blödsinn, wenn ein AG verlangt, dass der AN sich täglich melden soll. Da steht ja die voraussichtliche Dauer der AU drauf (deshalb heißt das Teil ja am Ende BESCHEINIGUNG).

Guckst Du hier
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html

VG
Guido

Hallo.

überhaupt, vor Arbeitsbeginn - vor Arbeitsbeginn hat der
Arbeitgeber schon mal grundsätzlich kein "Bestimmungsrecht
oder eine „Verfügungsgewalt“ gegenüber dem Arbeitnehmer.

Na ja, wir haben in unseren Verträgen drinstehen, dass Arbeitsverhinderung z. B. durch Krankheit möglichst noch VOR Arbeitsbeginn mitzuteilen ist. Speziell bei den Jobs, wo ab einer gewissen Uhrzeit jemand da sein muss, ist das sinnvoll, um noch Ersatz zu organisieren.

Natürlich gilt das nur für den ersten Tag der AU. In der Regel merkt der AN ja schon beim Aufstehen, dass er nicht wird arbeiten können, da kann er auch direkt anrufen und muss nicht bis zum Dienstbeginn damit warten.

Gruß, Inli

Hallo,
ja, das stimmt natürlich - ich habe konkret den geschilderten Fall gemeint.
Gruß
Czauderna

Hallo,

In der Regel
merkt der AN ja schon beim Aufstehen, dass er nicht wird
arbeiten können, da kann er auch direkt anrufen und muss nicht
bis zum Dienstbeginn damit warten.

Gruß, Inli

Das stell ich mir witzig vor, wenn man um 4.30 Uhr aufsteht - merkt man kann nicht arbeiten - Arbeitsbeginn ist frühestens um 6.30 Uhr und der Chef ist auch erst ab 6.30 Uhr anwesend um den Anruf entgegenzunehmen :smile:

LG Sid