Bei Krankheit Offenheit gegenüber Arbeitgeber?

Liebes Forum,

mich würde mal folgendes interessieren. Wie offen sollte man seinem Arbeitgeber gegenüber sein, wenn man chronisch krank ist und es dadurch eventuell irgendwann zu einem Leistungsrückgang oder im Extremfall zur Berufsunfähigkeit kommen könnte? Gilt in dem Fall für das Arbeitsverhältnis: Ehrlich währt am längsten? Oder sollte man lieber nicht den Arbeitgeber dafür hypersensibilisieren, auf einen krankheitsbedingten Leistungsrückgang zu achten? Lässt sich das vielleicht gar nicht verallgemeinern, sondern ist es vom konkreten Arbeitgeber und der Situation abhängig? Wie ist grundsätzlich das Kündigungsrecht in solch einem Fall?

Danke für alle Antworten!
Chris

Hallo,

Lässt sich
das vielleicht gar nicht verallgemeinern, sondern ist es vom
konkreten Arbeitgeber und der Situation abhängig?

So ist es. (Krankheit im Verhältnis zur Tätigkeit, soziale Einstellung des Arbeitgebers, Möglichkeiten den AN woanders in der Firma einzusetzen usw.)

Wie ist
grundsätzlich das Kündigungsrecht in solch einem Fall?

Insofern derjenige dadurch nicht schwerbehindert im Sinne des SGB IX wird, hat er genau so vile bzw. so wenig Kündigungsschutz wie andere AN auch.

MfG