Hallo!
Jemand soll im Rahmen seiner Ausbildung an einem Seminar teilnehmen. Am Tag des Seminars ist dieser Jemand krank, meldet sich ab und gilt damit als entschuldigt.
Laut Ausbildungsverordnung muss der Auszubildende vom Leiter der Ausbildungsstätte Weisungen entgegennehmen. Dieser Leiter fordert nun, dass das Seminar nachgeholt werden soll.
Zur Auswahl standen drei Termine. An zwei Terminen muss am Seminar teilgenommen werden, an einem Tag ist frei. Der Auszubildende meldete sich für die Seminare am ersten und am zweiten Tag an. Er war am ersten Tag krank, am zweiten Tag besuchte er die Veranstaltung. Muss er am dritten Tag, an dem er eigentlich frei hätte, da jedem ein freier Tag zusteht, das durch Krankheit ausgefallene Seminar nachholen?
(Es handelt sich in unserem fiktiven Beispiel um thematisch voneinander unabhängige Seminare. Es geht v.a. darum, auf eine gewisse Pflichtstundenzahl zu kommen, die laut Ausbildungsverordnung in einem Fach angeboten werden muss.)
Grüße,
sonne