Bei Krankheit Veranstaltung nachholen?

Hallo!

Jemand soll im Rahmen seiner Ausbildung an einem Seminar teilnehmen. Am Tag des Seminars ist dieser Jemand krank, meldet sich ab und gilt damit als entschuldigt.
Laut Ausbildungsverordnung muss der Auszubildende vom Leiter der Ausbildungsstätte Weisungen entgegennehmen. Dieser Leiter fordert nun, dass das Seminar nachgeholt werden soll.

Zur Auswahl standen drei Termine. An zwei Terminen muss am Seminar teilgenommen werden, an einem Tag ist frei. Der Auszubildende meldete sich für die Seminare am ersten und am zweiten Tag an. Er war am ersten Tag krank, am zweiten Tag besuchte er die Veranstaltung. Muss er am dritten Tag, an dem er eigentlich frei hätte, da jedem ein freier Tag zusteht, das durch Krankheit ausgefallene Seminar nachholen?

(Es handelt sich in unserem fiktiven Beispiel um thematisch voneinander unabhängige Seminare. Es geht v.a. darum, auf eine gewisse Pflichtstundenzahl zu kommen, die laut Ausbildungsverordnung in einem Fach angeboten werden muss.)

Grüße,
sonne

Hallo

Darf ich mal fragen, was dagegen spricht?

Gruß,
LeoLo

Hallo!

Gegen ein „Nachholen“ des Termins spricht m.M. nach, dass damit der eine freie Tag wegfällt, da man ja an dem eine Nachholveranstaltung hat. Ein Krankheitstag kann ja nicht als gleichwertiger freier Tag angesehen werden. Und wenn jemand krank ist, muss er ja auch nicht an seinem freien Samstag die Stunden nacharbeiten, oder!?

Grüße!

Hallo

Bisher war nicht die Rede davon, daß der freie Tag nicht an anderer Stelle stattdessen gewährt werden soll…

Gruß,
LeoLo