Bei Kündigung so hohe Vertragsstrafe rechtens?

Werte Nutzer,

wir haben eine Frage zum Arbeitsvertrag meiner Frau, sie ist in einer Bäckerei eingestellt, erst einen Monat, nun sind aber die Arbeitsbed. so schlimm, das sie aufhören möchte, Arbeitszeiten von bis zu 12 Stunden, aller 2 Sonntage arbeiten und dann 14 Tage danach in folge uns weiter, das bei einem Stundenlohn von 6 € , dabei muss sie Sonntags ihre backwaren noch selbst 20 km entfern aus der Backstube holen und das wir nicht bezahlt, aber Grund meines Schreibens ist eine Klausel im Vertrag, welchen sie zwar unterschrieben hat, aber sich der Folge so nicht bewust war, ist es rechtens Zitat:

Vorzeitige Kündigung:

Aufgrund der Einarbeitskosten , wird durch eine Kündigung des Arbeitnehmers in den Ersten 12 Wochen (auch bei befristenten Vertägen) , eine Vertragsstrafe in Höhe eines Brutto-Monatsgehaltes fällig.

Zitat ende.

Sie wurde nun mein einer Kollegin drei Tage eingearbeitet, also ohn großen Mehraufwand, wenn dann würde ich sagen 150€ mehrkosten, dürften das nicht sein.

Könnt ihr uns helfen

Vielen Dank

Ich sehe hier nicht, dass der Vertrag sittenwidrig sein kann. Und über die Auswirkungen einer vorzeitigen Kündigung wurde doch auch im Vertrag hingewiesen. Von daher lohnt hier auch eine Diskussion eher nicht.

Hallo,

die Klausel ist unwirksam!

Die Firma darf keine Vertragsstrafe verlangen. (bitte aber die Kündigungsfristen einhalten)

Gruß
Ober-Hongsermeier

Hallo,
nett , das sie geschrieben haben, Kündigungsfrist ist sowieso nur eine Woche,
Noch eine Frage, das sie das Lohn erst am 20. des Folgemonats auszahlen, können sie das gearbeitete Lohn dann behalten und man muss es einklagen, oder müssen dieses Lohn auszahlen, die Leistung wurde ja von meiner Frau erbracht.
Danke