Bei Lastschrift: Kontonummer wird falsch gelesen

Hallo

Angenommen Mr. X kauft sich eine Monatskarte bei einem Verkehrsunternehmen und wählt das Lastschriftverfahren.

Jetzt wird der Betrag jedoch nicht abgebucht, weil man sich bei dem Verkehrsunternehmen offensichtlich bei der Kontonummer verlesen hat. Auf einen Anruf hin jedoch, bei dem Mr. X darum bittet, die Kontonummer von dem Originalvertrag mal vorzulesen, liest der Sachbearbeiter aber direkt die richtige Kontonummer.

Auf Bitten von Mr. X wird ihm eine Kopie des Originalvertrages zugesandt, da er sein Original nicht mehr findet. Darauf wurde die fragliche Zahl auf der Kopie offensichtlich mit einem Kugelschreiber nachgebessert!

(Also: angenommen, es handele sich bei der fraglichen Zahl um eine 3, die für eine 0 gehalten wird, da die Einbuchtung rechts fehlt. Andererseits ist die Zahl auf der linken Seite offen, was deutlich für eine 3 spricht. Diese links offene undeutliche 3 wurde auf der Kopie mit einem Kugelschreiber nachträglich geschlossen, so dass es eindeutig eine 0 wurde.)

  1. Wessen Fehler wäre es, dass der Betrag nicht abgebucht wurde?
  2. Wie wäre diese Fälschung auf der Kopie von seiten des Verkehrsunternehmens zu bewerten?

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

unter Verweis auf meine Haarbarbe (blond) muss ich rückfragen, denn ich verstehe es nicht.

Wenn die durch die „Fälschung“ die Nummer richtig wurde, warum wurde dann nicht eingezogen, und wo ist dann das Problem?

Für den Fall, dass der Zahlungsempfänger die Kontodaten falsch abtippt, haftet er natürlich für ggf. anfallende Rücklastschriftgebühren, die ihm in Rechnung gestellt werden, er darf diese also nicht (wie bei Rücklastschriften meistens) an den Kunden weitergeben.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo!

unter Verweis auf meine Haarbarbe (blond) muss ich rückfragen, …

:smile:

Wenn die durch die „Fälschung“ die Nummer richtig wurde, warum
wurde dann nicht eingezogen, und wo ist dann das Problem?

Nein, durch die Fälschung wurde die Nummer falsch. Die richtige Nummer wäre die 3 gewesen. Der Sachbearbeiter hatte auch spontan eine 3 daraus gelesen, hatte aber dann behauptet, eigentlich sähe es fast eher wie eine 0 aus.

Bei diesem Gespräch ging es schon darum, wer an dem schon längere Zeit zurückliegenden nicht erfolgten Einzug schuld war.

Für den Fall, dass der Zahlungsempfänger die Kontodaten falsch
abtippt, haftet er natürlich für ggf. anfallende
Rücklastschriftgebühren, die ihm in Rechnung gestellt werden,
er darf diese also nicht (wie bei Rücklastschriften meistens)
an den Kunden weitergeben.

Das ist klar, aber was ist, wenn eine Ziffer nicht ganz hundertprozentig eindeutig zu erkennen ist?

Viele Grüße
Simsy

Das ist klar, aber was ist, wenn eine Ziffer nicht ganz
hundertprozentig eindeutig zu erkennen ist?

Die Frage ist doch, wer ist schuld daran, dass die Ziffer nicht eindeutig erkennbar ist?
Hat der Zahlungspflichtige rumgeschmiert, um zu verhindern, dass sein Konto belastet wird? Oder hat der Zahlungsempfänger beim Schreiben geschmiert und ist so selbst schuld?

Wo wird beim ELV eigentlich heutzutage die Bankverbindung von Hand auf Papier geschrieben? Dafür gibts doch Lesegeräte für Bankkarten.

Grguß,
-Efchen

Hallo

Hat der Zahlungspflichtige rumgeschmiert, um zu verhindern,
dass sein Konto belastet wird?

Hä? Und zu welchem Zweck sollte das dann letzten Endes dienen?

Wo wird beim ELV eigentlich heutzutage die Bankverbindung von
Hand auf Papier geschrieben? Dafür gibts doch Lesegeräte für
Bankkarten.

Überall, wo man nicht persönlich erscheint, um das Lastschriftverfahren anzumelden. Da schickt man doch nicht seine Bankkarte mit.

MfG Simsy