Bei Leasingablöse Mehrkosten wg. Garantie ?

Hallo Leute,
nach 3 Jahren Leasing möchte meine Frau Ihren Peugeot 207 ablösen u. behalten. Ablösesumme sind 7200.-€ !
Eine Direktablöse bei der Peugeotbank geht leider nicht, nur über den Händler.
Dieser will aber noch 600.-€ Extra haben, da er das Auto von der Bank kauft u. es als Gebrauchtwagen an uns wieder verkauft. Diese 600.-€ wären für 1 Jahr Garantie u. für eine Durchsicht des Autos.
Lt. Aussage des Händlers wäre das Gesetz. Meine Frau hat aber schon einmal für 150.-€ die Garantie verlängern lassen.
Bin ich gezwungen, diese Garantie zu nehmen oder kann ich sie ablehnen ?
Sind 600.-€ für 1 Jahr zulässig oder Wucher ?
Was genau beinhaltet das Gesetz bei Leasingablöse ?

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen…

Vielen Dank u. Grüße…Gerald…

Hallo,
die Rechtsfrage, gehört unter Beachtung von FAQ:1129 ins Rechtsbrett.

Was steht denn im Vertrag? Im Gesetz gibt es Leasing imo nicht.

…da er das Auto von der Bank kauft…

Da stellt sich die Frage, warum das der Kunde nicht direkt zu den bekannten Konditionen kann.

…1 Jahr Garantie Gewährleistung…

Das muß er nach dem Gesetz, wenn er einen Gebrauchtwagen (bzw. allgemein, wenn er gewerblich Gebrauchtware) verkauft. Daß es das nicht kostenlos geben kann, ist auch klar. Über den Preis kann man aber sicher verhandeln, vor allem, weil es womöglich noch eine Herstellergarantie (hier wirklich Garantie!) gibt, die vieles abdeckt.

Cu Rene

Hallo!

Zunächst einmal klären, ob es um eine Garantie oder nur die Gewährleistung geht.

Dann für 9.000 Eur dasselbe Auto neu kaufen.

Gruß,
M.