Bei Namensänderung - welches Amt ist das?

Hi alle,

im FALLE ich meinen Vornamen ändern will, welches Amt muss ich mir meiner erdrückenden Beweislage belästigen um meinen Vornamen in einen anderen zu ändern, bzw. diesen in meinen Paß (und später auf den Grabstein gemeisselt) zu bekommen?

Man sagte mir das sei das Amt f. öffentl. Ordnung, ich nehme mal an das sowas das Standesamt macht. Oder?

Grüsse
Helena

im Falle ich meinen Vornamen ändern will, welches Amt muss ich
mit meiner erdrückenden Beweislage belästigen, um meinen
Vornamen in einen anderen zu ändern, bzw. diesen in meinen Paß
(und später auf den Grabstein gemeisselt) zu bekommen?

Hallo Helena,

die Mühe, die passende Dienststelle für Namensänderungen herauszufinden, kannst Du Dir sparen. Wie alles in Deutschland ist auch die Namensänderung geregelt, nämlich im Namensänderungsgesetz (NÄG). Hier hast Du es im Wortlaut: http://www.moses-online.org/Infodienst/Recht/NamAend…

Danach muß ein „wichtiger Grund“ vorliegen. Mit Bezug auf ein anderes Posting von Dir läßt sich sagen, daß es nicht reicht, daß eine andere Tänzerin den Namen Helena schützen ließ. Dir bleibt aber die Möglichkeit, einen Künstlernamen frei zu wählen. Den kannst Du sogar in Deinen Ausweis eintragen lassen.

Den Vornamen kann man überhaupt nur unter ganz besonderen Umständen ändern lassen, die für gebürtige deutsche Staatsbürger höchst selten zutreffen. Hier ist jeder Vorname schon einmal durch die Prüfung des Standesbeamten gegangen und damit ist der Fall erledigt.

Wenn aber z. B. eine Helena Lehmann ein ganz scheußliches Verbrechen begeht, das noch Jahre im Gedächtnis der Öffentlichkeit bleibt und Du wirst dauernd mit der Täterin verwechselt, kann das Grund genug sein. Wenn Du auf diesen Zufall nicht warten willst, kannst Du selbst das Verbrechen verüben (den Papst vergewaltigen, Bobbele in die Besenkammer locken oder Schumi die Luft aus den Reifen lassen). Nach Absitzen Deiner lebenslangen Strafe kann man Dir zur leichteren Resozialisierung einen neuen Namen zubilligen. Das kann auch schon während des Strafvollzuges geschehen. Dann darfst Du unter neuem Namen im Gefängnistheater auftreten.

Ich glaub’, Du wählst aber lieber einen Künstlernamen.

Gruß
Wolfgang

…aber auf Vornamens-Erweiterung?
Hi Wolfgang,

ich habe nicht vor meinen Namen ändern zu lassen - by the way :wink:
Ich möchte hier nur, bevor ich in der Geschlossenen lande weil ich bei den ganzen Ämtern nicht telef. durchkomme oder ins Nirvana verbunden werde, nur die Aussagen die man mir gegenüber gemacht hatte, nachprüfen - was wie wo überhaupt möglich ist.
Also danke für den Link!

Danach muß ein „wichtiger Grund“ vorliegen. Mit Bezug auf ein
anderes Posting von Dir läßt sich sagen, daß es nicht reicht,
daß eine andere Tänzerin den Namen Helena schützen ließ. Dir
bleibt aber die Möglichkeit, einen Künstlernamen frei zu
wählen. Den kannst Du sogar in Deinen Ausweis eintragen
lassen.

Soviel ich weiss steht das dann in der Spalte Künstlername und nicht als Bestandteil des Vornamens.

Den Vornamen kann man überhaupt nur unter ganz besonderen
Umständen ändern lassen, die für gebürtige deutsche
Staatsbürger höchst selten zutreffen. Hier ist jeder Vorname
schon einmal durch die Prüfung des Standesbeamten gegangen und
damit ist der Fall erledigt.

Okay, der konkrete Fall: Claudia will anders heissen und HAT (wirklich!) ihren Vornamen „erweitert“ indem sie (angebl.) diskrimminierende Kinderreime auf Claudia, das Lied der ÄRZTE „Claudia hat nen Schäferhund“ vorlegte und aussagte das Claudia (Claudius) bedeuted „die Hinkende“ (weil Kaiser Claudius wohl ein zu kurzes Bein hatte).

Wenn aber z. B. eine Helena Lehmann ein ganz scheußliches
Verbrechen begeht, das noch Jahre im Gedächtnis der
Öffentlichkeit bleibt und Du wirst dauernd mit der Täterin
verwechselt, kann das Grund genug sein. Wenn Du auf diesen
Zufall nicht warten willst, kannst Du selbst das Verbrechen
verüben (den Papst vergewaltigen, Bobbele in die Besenkammer
locken oder Schumi die Luft aus den Reifen lassen). Nach
Absitzen Deiner lebenslangen Strafe kann man Dir zur
leichteren Resozialisierung einen neuen Namen zubilligen. Das
kann auch schon während des Strafvollzuges geschehen. Dann
darfst Du unter neuem Namen im Gefängnistheater auftreten.

Ich glaub’, Du wählst aber lieber einen Künstlernamen.

*lach*

Genau ich nenne mich „Wild Bertha“ und werde all den von dir aufgezählten Menschen genau das antun was du mir hiermit vorgeschlagen hast. Und das petze ich dann auch dem Richter damit er mir glaubt - apropos dein Beitrag wurde hiermit abgespeichert! *lach*

Danke für die Antworten!!!

Grüsse
Helena

Hi Helena,

korrekt, das muß beim Ordnungsamt beantragt werden.

Gruß,
Fabienne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wolfgang,

ich stimme Dir eingeschränkt zu. Eingeschränkt, weil ich finde, Deine Beispiele sind doch sehr extrem!

Danach muß ein „wichtiger Grund“ vorliegen. Mit Bezug auf ein
anderes Posting von Dir läßt sich sagen, daß es nicht reicht,
daß eine andere Tänzerin den Namen Helena schützen ließ.

Dem stimme ich uneingeschränkt zu.

Den Vornamen kann man überhaupt nur unter ganz besonderen
Umständen ändern lassen, die für gebürtige deutsche
Staatsbürger höchst selten zutreffen. Hier ist jeder Vorname
schon einmal durch die Prüfung des Standesbeamten gegangen und
damit ist der Fall erledigt.

In diesem Falle nicht.
Es gibt Standesbeamte, die den Namen „Pumuckl“ abgelehnt haben und die Eltern haben mit einer Klage durchgesetzt, daß sie ihr Kind so nennen durften. Der Fall dürfte nicht erledigt sein. An Stelle des Kindes würde ich nicht nur den Namen später ändern, sondern die Eltern auf SChmerzensgeld verklagen, aber das ist eine andere Sache :wink:
„höchst selten zutreffen“ - nein. In meinem Bekanntenkreis sind 4 Frauen inklusive mir selbst, die ihren Vornamen und Nachnamen haben ändern lassen. Die Voraussetzungen hierfür treffen LEIDER absolut nicht selten zu. Allesamt sind wir Überlebende von Gewalt und Mißbrauch in der Kindheit. Schön wäre es, wenn das höchst selten zutreffen würde…

Gruß,
Fabienne

Hi!

Ich HABE meinen Vornamen ändern lassen.
Hier in Hamburg gibt´s dafür ein separates Amt.
„Amt für Namensänderungen“ - wie sonst … ;c)

Vince.