Bei Neuheirat namensänderung beim kind

Hallo!

Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe einen 6 jährigen Sohn und war mit seinem Vater verheiratet. Somit trägt er auch seinen Nachnahmen. Ich habe jetzt erneut geheiratet und mein sohn wünscht sich auch so mit Nachnamen zu heißen wie seine Mama und sein neuer Papa den er überalles lieb ( Mein Exmann kümmert sich null um seinen Sohn und zahlt auch keinen Unterhalt). Das Standesamt sagte vor unserer Hochzeit das das kein Problem ist wenn ich das alleinige Sorgerecht habe. Jetzt nach unserer Heirat riefen sie mich an das ich doch ein Einverständnis meines Exmannes bräuchte.

Meine Frage an euch was kann ich jetzt tun das ich an sein Einverständnis komme da er es bestimmt nicht so einfach machen wird. Kann ich den juristischen weg gehen oder nützt das nicht?

Vielen lieben Dank im Vorraus
Schnubbelchen9

Hallo Schnubbelchen9,

ich bin nur Experte für psychologischen Folgen von Trennung oder Scheidung. Wie Du bereits richtig angemerkt hast, ist es eine juritische Frage. Aus diesem Grund kann ich Dir keine verbindliche Auskunft geben. Es gibt bestimmt andere Experten, die Dir diese Fragen beantworten.

Viel Erfolg chicobello

Sorry, habe Null Ahnung

Hallo!
Ganz spontan hätte ich gesagt, daß Dein neuer Mann Deinen Sohn adoptieren kann. Aber das Einverständnis des genetischen Vaters wirst Du wohl auch dafür brauchen. Da ich kein Jurist bin, möchte ich nicht weiter mutmaßen und Dir raten entweder das Standesamt zu befragen oder eine juristische Beratungsstelle.
Sorry, daß ich Dir nicht weiterhelfen konnte. Viel Glück!

hallo schnubbelchen9,
hab ich auch hinter mir, ist eigentlich ganz einfach. als erstes habe ich den vater gefragt ob er zustimmt. hat er gemacht, somit war es ein selbstgänger. andernfalls kann man dies auch vor gericht bringen. es gibt sicher gründe, warum es für das kind notwendig ist. gerade für einen 6-jährigen hat es mit der sozialen bindung zu tun, da kann die mutter nicht anders heißen etc. das wird schon, viel glück

gruß
candy**66

Hallo!
Entschuldigen Sie bitte meine späte Antwort, aber da ich sehr lange sehr krank war, konnte ich nicht an den PC. Leider kann ich das nur bestätigen, dass man die Einverständniserklärung des Vaters zur Adoption braucht. Etwas anderes ist mir nicht bekannt. Der Einfachheit halber habe ich aus diesem Grund den ersten Ehenamen, den auch meine Kinder tragen, behalten.

Liebe Grüße

Das Standesamt sagte vor unserer Hochzeit das das
kein Problem ist wenn ich das alleinige Sorgerecht habe. Jetzt
nach unserer Heirat riefen sie mich an das ich doch ein
Einverständnis meines Exmannes bräuchte.

hat sich ja vielleicht in der Zwischenzeit geklärt (ich hab die Frage leider erst jetzt gesehen) - oder auch nicht.

Jedenfalls kann ich dazu leider keine Beratung geben. Ich habe nur einen Fall in Erinnerung, der wohl ähnlich lag, da hat sich das aber dann „auf natürliche Art und Weise“ geklärt, denn der „sich-nicht-kümmernde“ Vater ist verstorben und dadurch stand der Namensänderung nichts mehr im Weg.

Bitte das jetzt aber nicht falsch verstehen und nicht nachhelfen! Davon hätte das Kind dann auch nichts!!!