Bei nicht selbstverschuldeter kündigung gesperrt?

mein mann erhielt am 6.2.13 eine fristlose kündigung ,ohne begründung .er hatte sich am 31.1. mit einer arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krankgemeldet.
am 8.2. meldete er sich arbeitssuchend bei der bundesagentur für arbeit.ich bekomme mit meiner 14jahre alten tochter alg 2.
alles ist nun blockiert.er sei gesperrt .
das amt mauert.
wir haben existenzangst,dazu bin ich schwer krank.weiß jemand bescheid,wie unsere rechtslage ist?

Hallo,
es kommt darauf an, aus welchem Grund die Kündigung erfolgte. Die Arbeitsagentur möchte von Ihrem Mann eine Stellungnahme. Auch der Arbeitgeber wird befragt. Dann entscheidet die Arbeitsagentur, ob es eine Sperrfrist gibt oder nicht.

Gruß
Martin

tut mir leid, nicht mein Spezialgebiet. Ich kann Ihnen nur den Rat geben mit der Agentur fuer Arbeit zu sprechen und nach einer Begruendung fuer die Sperrfrist uzu fragen.
Abgesehen davon muss die Kündigung begruendet werden, wenngleich die BEgruendung nicht im Kuendigungsschreiben genannt werden muss.
Gibt es evtl einen Betriebsrat im Unternehmen? Der kann vielleicht weitere Informationen zur Kuendigung geben.
Mehtr kann man bei der sehr duennen Information nicht sagen.

vielen dank für die antwort.
habe sie mit meinem mann gelesen.er hat allerdings schon eine stellungname abgegeben.aber er geht morgen nochmal hin,und sagt wie es war.schönen abend ihnen noch.mijühaxe

danke herr görres .
in der arbeitgeberbescheinigung steht drin dass sich mein mann nichts zu schulden hat kommen lassen.( kein vertragswidriges verhalten )
am montag sagte dann die dame von der arbeitsagentur er sei gesperrt .er geht aber morgen nochmal hin ,und frägt nochmal nach.ich wünsche ihnen noch einen schönen abend.mijühaxe

keine angst vor rechtsanwalt haben
bitte sofort

  1. beratungsschein kostenlos bei jeden zugelssenen rechtsanwalt holen für weitere schritte
    2)über anwalt arbeitsamt zumindest zur zahlung unter vorbehalt auffordern und nähere begründung verlangen
    3 ) abklärung der kündigung - ohne begründung nur während probezeit möglich (wie lange ist Ihr mann bei dieser firma) über anwalt beim arbeitgeber begründung der fristlosen kündigung anfordern / oder hat es schon vorher eine abmahnung gegeben stichpunkte
    arbeitsklima -viele krankschreibungen - auch äußerungen im internet gegen arbeitgeber sind mit großer vorsicht zu machen
    arbeitssicherheit körperliche eignung prüfen lassen
  2. kündigungsschutzklage einreichen - um entweder die rücknahme der kündigung oder eine finanzielle abfindung zu erreichen

mein mann erhielt am 6.2.13 eine fristlose kündigung ,ohne begründung .er hatte sich am 31.1. mit einer
arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krankgemeldet.
am 8.2. meldete er sich arbeitssuchend bei der bundesagentur für arbeit.ich bekomme mit meiner 14jahre alten tochter alg 2.alles ist nun blockiert.er sei gesperrt das amt mauert.wir haben existenzangst,dazu bin ich schwer krank.weiß jemand
bescheid,wie unsere rechtslage ist?

Danke herr rigot
mein mann ist seit zwei jahren bei der fa.keine abmahnung ,keine krankschreibung bisher.
unser plan ist ,nochmanl bei dem amt nachzufragen ,und bei nochmaliger verweigerung der auskunft den anwalt zu kontaktieren.schönen abend ihnen noch.(wir waren heut so ratlos,tut gut hilfe zu erfahren.)gruß mijühaxe

Hallo, eine Kündigung muss nicht begründet werden. Bei eriner fristlosen Kündigung kann der Arbeitnehmer aber eine Begründung verlangen. Eine nicht selbstverschuldete Kündigung gibt es nicht!!!
Im Zweifel erhält Ihr Mann jetzt Hartz IV. Beratung erfolgt über die Agentur für Arbeit bzw. die Gemeinde.
Alles Gute!

danke fr.junge
hartz vier haben wir schon beantragt.wir hatten nur zu wenig infos.bin aber sehr angetan ,wie gut diese community funktioniert .vielen dank!mijühaxe

ergänzen möchte ich noch folgendes : nach dem gesetz ist eine fristlose kündigung zunächst die begründung für eine sperre - sprich das arbeitsamt will ja immer sparen -. es geht also darum beim arbeitsamt klar zu machen, dass die kündigung ungerechtfertigt ist und das geht nur , wenn parallel über einen anwalt kündigungsschutzklage erhoben wird
arbeitsrechtlich ist dies im normalfall immer kostenlos
andererseits stellt sich in diesem fall die frage , ob Ihr mann bei dieser firma weiterarbeiten möchte, und ob die vertrauensbasis noch da ist, oder ob sich eine übergangsregelung mit abfindungszahlung besser wäre … einen aufhebungsvertrag würde ich nicht unterschreiben, da damit auch eine sperre beim arbeitsamt verbunden ist
noch eine frage ist Ihr mann gewerkschaftsmitglied- die geben nämlich arbeitsrechtliche beratung und hilfe bei prozssen
hubert rigot

Danke herr rigot
mein mann ist seit zwei jahren bei der fa.keine abmahnung ,keine krankschreibung bisher.
unser plan ist ,nochmanl bei dem amt nachzufragen ,und bei nochmaliger verweigerung der auskunft den anwalt zu
kontaktieren.schönen abend ihnen noch.(wir waren heut so ratlos,tut gut hilfe zu erfahren.)gruß mijühaxe

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hallo herr rigot danke nochmal für die ergänzenden worte .in der tat it das vertrauensverhältnis seitens meines mannes zerstört.es gibt weder betriebsrat,noch gewerkschaft.
kann nichts näheres sagen.nur es war eh ausbeutung,und man kann gut und gern von einem gegangenwerden sprechen.uns geht es nicht um die verlorene stelle,wir haben nur angst das wir wegen der ungerechtfertigten kündigung,z.b. auch in der hilfe zur grundsicherung probleme bekommen .gruß mijühaxe

hallo,
es tut mir leid, ich weiss es nicht!
lg oliver

Hallo,
leider kann ich hier nicht helfen.
Viel Glück

J.-U. Pannike

leider im urlaub

Hallo,
leider sind es zu wenig Angaben, um hierzu eine genaue Auskunft zu geben.

Hallo,

erst einmal ist gegen die fristlose Kündigung vorzugehen, je nachdem wie lange Ihr Mann beschäftigt war, dazu schreiben Sie leider nichts. Fristlos ohne Begründung? Hat er seine Arbeit weiterhin am 07.02. angeboten und sich dies bestätigen lassen oder Zeugen? Leider haben Sie viel Zeit verschenkt. Wenn Ihr Mann zum Zeitpunkt der Kündigung noch AU war hat er sich m.E. noch fristgerecht beim Amt gemeldet. Bei einer fristlosen Kündigung geht das Amt davon aus, dass die Kündigung mutwillig hervorgerufen wurde, daher die Sperre. Hier Widerspruch einlegen. Und wieso meldet er sich arbeitssuchend und nicht arbeitslos.Wenn Ihr Mann zum Zeitpunkt der Kündigung noch AU war oder weiter ist, springt das Amt nicht ein. Setzten Sie sich mit der KV in Verbindung w.g. Krankengeld nach sechs Wochen. Unbedingt anwaltliche Hilfe suchen, wegen der Kündigung und wegen der Sperre.

VG
Milan

Am Besten mal zum Arbeitsgericht gehen und fragen, ob sie noch eine Klage zulassen. Das muss man eigentlich innerhalb von 3 Wochen nach der Kündigung. Eine Kündigung muss begründet sein, es sei denn, er war noch in der Probezeit. Aber auch da dürfte nicht so ohne weiteres fristlos gekündigt werden. Das geht nur, wenn dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zuzumuten ist. Z.B. bei Diebstahl. Das Arbeitsamt mauert, wenn man sein Arbeitsverhältnis fahrlässig aufs Spiel gesetzt hat. Wenn der AG fristlos kündigt und einen Grund dazu hat, dann ist das gerechtfertigt, sonst nicht.

Guten Tag,

sofern Ihr Mann nicht gegen die fristlosen Kündigung vorgegangen ist, ist diese wirksam. Ich hoffe, Sie haben rechtzeitig Kündiungsschutzklage eingereicht.

Auch wenn er Kündigungsschutzklage eingereicht hat, ist vor einem anderslautenden Vergleich oder Urteil die Kündigung wirksam. Daher geht das Amt derzeit zu Recht davon aus, dass Ihr Mann seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat. Daher hat es eine Sperre verhängt, die bis zu 12 Wochen betragen kann. In der Zwischenzeit erhalten Sie als Bedarfsgemeinschaft ALG 2 und zwar für alle in der Bedarfsgemeinschaft. Mehr ist derzeit leider nicht drin. Da müssen Sie leider durch. Sollte später im Kündigungsschutzprozess ein Vergleich oder ein positives Urteil ergehen, wird alles rückabgewickelt. Es könnte auch - z.B. bei einem Vergleich mit Beendigung durch ordnungsgemäße Kündigung gegen Abfindung - rückwirkend Arbeitslosengeld 1 geben.

Sollte Ihnen meine Antwort gefallen haben, so würde ich mich über eine Bewertung bei

http://www.qype.com/place/529589-Ziegenhagen-Rechtsa…

sehr freuen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe, Sie überstehen diese schwierige Zeit!
Ivailo Ziegenhagen

Hallo,
sorry da kann ich nicht helfen.

hallo, mir ist noch etwas eingefallen.
kennt Ihr mann vielleicht andere ehemalige kollegen, die die arbeitsbedingungen und das verhalten des chefs bestätigen könnten, denn wenn mehrere personen das gleiche erlebt haben , könnte das arbeitsamt mal überprüfen ob die sozialabgaben wirklich gezahlt wurden … außerden wurden die anderen ebenfalls ungerechtfertigt gekündigt usw…
hubert rigot

hallo herr rigot danke nochmal für die ergänzenden worte . in der tat it das vertrauensverhältnis seitens meines mannes zerstört.es gibt weder betriebsrat,noch gewerkschaft. kann nichts näheres sagen.nur es war eh ausbeutung,und man kann gut und gern von einem gegangenwerden sprechen.uns geht es nicht um die verlorene stelle,wir haben nur angst das wir wegen der ungerechtfertigten kündigung,z.b. auch in der hilfe
zur grundsicherung probleme bekommen .gruß mijühaxe