Bei nichteinhaltung de vertrages,trotzdem rechnung

Sagen wir mal jemand hätte eine webseite mit .de domain… sagen wir des weiteren dieser jemand hätte seine rechnung nicht bezahlt(das erstemal in 2 jahren) der vertrag würde halbjährlich verlängert(und seie bisher immer ohne vorankündigung immer erhöht worden das die providerkosten gesstiegen seien, was jedoch auch nicht mitgeteilt wurde), und daraufhin wäre sowohl der email eingan sowie auch die webseite ansich gesperrt worden (nach 1 monat zahlungsverzug)… und nun wäre ein inkasso büro eingeschaltet worden welche bei einer ausstehenden rechnung von 50 euro eine bearbeitungsgebühr in höhe von 45 euro erhebt… und mit zwangsmassnahmen droht … so wäre die frage dann inwiefern die 50 euro rechnung überhaupt einzuklagen ist obwohl weder die internetseite (somit auch der bekannte name ) als auch der posteingang (die email adresse, auf dem unter andermem sehr wichtige „post“ eingeht) nicht genutzt werden kann… inwiefern ist diese vorgehensweise zulässig?

Hallo odin

Sagen wir mal jemand hätte eine webseite mit .de domain…
sagen wir des weiteren dieser jemand hätte seine rechnung
nicht bezahlt(das erstemal in 2 jahren)

Das kann jeden mal passieren, ich vergesse ständig,
Rechnungen zu bezahlen, da es bei Dir erst, das erste Mal
ist, kommst Du noch mit einer Bewährungsstrafe davon.

das die providerkosten

gesstiegen seien, was jedoch auch nicht mitgeteilt wurde),

Ja, so sind die Provider, einmal die Rechnung nicht bezahlt,
schon erhöhen sie die Tarife.

daraufhin wäre sowohl der email eingan sowie auch die webseite
ansich gesperrt worden (nach 1 monat zahlungsverzug)…

Ja, da sind die knallhart.

nun wäre ein inkasso büro eingeschaltet worden welche bei
einer ausstehenden rechnung von 50 euro eine
bearbeitungsgebühr in höhe von 45 euro erhebt… und mit
zwangsmassnahmen droht …

Das ist gerechtfertigt.
Der Anbieter hat seine Leistung erfüllt, nur Du willst nicht
bezahlen ?
Sei froh, das die nur ein Inkassobüro beauftragt haben.
In anderen Fällen, kam schon die Schwiegermutter, von dem
Providerchef zu dem Schuldner nach Hause.

die 50 euro rechnung überhaupt einzuklagen ist obwohl weder
die internetseite (somit auch der bekannte name ) als auch der
posteingang (die email adresse, auf dem unter andermem sehr
wichtige „post“ eingeht) nicht genutzt werden kann…
inwiefern ist diese vorgehensweise zulässig?

Die 50 EURO mußt Du trotzdem blechen.
Der Anbieter kann ja nichts dafür, wenn Du technische Probleme
hast.

Ich hoffe Dir ein wenig helfen zu können, wenn weitere
Fragen auftreten, steht mein gesamtes Wissen, Dir
zu Verfügung, was allerdings nicht allzuviel ist.

Mit herzlichen Grüßen
Iwan