Bei PKH Antrag geschummelt

Hallo an alle.
Verzeiht, ich kenne mich hier noch nicht so aus.
Gehn wir mal von folgendem Szenario aus.
Eine Schmerzensgeldsache basierend auf PKH.

  1. Instanz vor dem LG München 1 Klage wurde abgewiesen.

  2. Berufungsinstanz vor dem OLG München.
    Klage wird nicht abgewiesen. Einigung auf einen Vergleich.

  3. Später kommt heraus, dass die Klagepartei bereits bei der ersten Instanz, und logischerweise auch bei der zweiten Instanz dieses Erbe verschwieden hat.

Was sind die Folgen wenn man beweisen kann, das Person X (Kläger) beim PKH Antrag dieses Erbe verschwiegen hat?`

Vielen Dank im voraus;
und nicht böse sein wenn ich´s falsch gepostet habe

siehe § 124 ZPO. Das Gericht muss davon Kenntnis erlangen. Die von der Staatskasse vorverauslagten Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten werden mit Aufhebung der Bewilligung sofort fällig.

Hallo;
erstmal vielen Dank!!!

Nun, da ja der PKH Antrag in dem Fall ja ein Betrug voraus geht, ist damit nicht dann auch das gesamte Verfahren hinfällig bzw. auch der Vergleich?

Nein, wieso sollte es? Das wäre doch völlig absurd! Wo besteht denn da der Zusammenhang?

Levay

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Nein, wieso sollte es? Das wäre doch völlig absurd! Wo besteht
denn da der Zusammenhang?

Levay

Von der Zivilrechtlichen Seite geht da also nichts…

Ist es dann aber nicht wenigstens ein Straftatbestand?
Es dreht sich darum:

Eine BErufungsverhandlung in der zweiten Instanz vor dem OLG München ging heute zuende mit einem Vergleich.
In der ersten Instanz, sprich vor dem LG München I wurde die Schmerzensgeldklage abgewiesen.
In diesem Fall hat der Beklagte echt blöd aus der Wäsche geschaut, da die Urteilsbegründung des LG echt plausibel war.
Auf Grund eines Formfehlers hat sich das OLG aber nochmal der Sache angenommen und so wurde Person X heute in einen Vergleich „gedrängt“, da ein Urteil evtl. da es sich um eine SChmerzensgeldsache gehandelt hat eventuell die Staatsanwaltschaft Anklage erheben wird, wobei sie jetzt immer noch die Möglichkeit hätte (gef. Körperverletzung) aber nun keine neuen Ermittlungsansätze hat.

Kurz nach dem Vergleich ging ein im Verfahren involvierter, nennen wir sie mal Person Y zu PErson X und sagte:
Wieso hatte die Klagepartei eigentlich PKH??
Die Klägerin hatte doch damals eine grosse Erbschaft gemacht?

Hoffe Du verstehst die Problematik

Danke im voraus

Kann schon sein, dass hier ein Strafverfahren wegen Betruges eingeleitet wird, aber Auswirkungen auf den Vergleich hat das nicht.

Levay

Danke schön für das schnelle Feedback!!!

Hallo Schrittmacher,

wie Levay schon sagte: Die eine Sache (PKH) ist eine zwischen Gericht und Prozesspartei, die andere (Zivilprozess) ist eine zwischen den Parteien. Sie wechselwirken nicht. Du verlierst ja auch nicht nachträglich einen gewonnenen Prozess, weil dein Auto während der Urteilsverkündung aus dem Halteverbot vor dem Gerichtsgebäude abgeschleppt wurde - und nicht mal dann, wenn sich auch noch rausstellt, dass du zuvor ohne Führerschein dort hingefahren bist.

Etwas anderes ist es u. U., wenn eine Partei illegal Beweise beschafft, die, im Prozess verwertet, dazu führen, dass die andere Partei verliert. Denn dann und nur dann hat das kriminelle Handeln etwas mit der Entscheidung des Gerichts zu tun.

Die Entscheidung eines Gerichts ergeht aber regelmäßig nach Aktenlage, Recht und Gesetz und nicht danach, ob der Prozess vielleicht von vornherein gar nicht stattgefunden hätte, wäre keine PKH gewährt worden. (Ich denke, dieses Argument spukt in deinem Kopf herum.)

In dem Zusammenhang sollte der Umstand, dass der Vergleich TROTZ KENNTNIS von Erbschaft und PKH geschlossen wurde, letzte Zweifel deinerseits daran beseitigen, dass man nicht 5 Minuten später „April, April“ rufen kann.

Gruß

smalbop