Unfug??
Hallo,
der Unfug Deiner Rechnungstabelle besteht darin, dass niemand
einschätzen kann, ob man einen Prozesse mit 5% oder mit 45%
Wahrscheinlichkeit gewinnt.
Diese Berechnungen sind nicht von mir, sondern von amerikanischen und britischen Rechtsprofessoren wie Landes, Posner (Chicago), Shavell (Harvard), Bebchuk (auch Harvard), Cooter (Berkeley), Bowles (Oxford). Bei diesen Modellen ist har nicht unterstellt, dass jemand „genau einschätzen kann, ob er (s)einen Prozess mit x% W’keit gewinnt“. Das Modell gibt (wenn man Streitwert und Verfahrenskosten kennt) lediglich einen Schwellenwert für jegliche subjektive W’keits-Einschätzung her. Beispiel: Bei Streitwert Y=750 Euro und Verfahrenskosten (1. Instanz, zwei ANwälte, keine Beweiskosten) von K=558.40 Euro beträgt der Schwellenwert z.B. q=42,68.
Wenn ich also denke, dass ich schlechte Chancen habe (und das durch irgendeine subjektei Gewinnwahrscheinlichkeit zwischen null und 30% operationalisert werden kann, weiß Gott keine „genaue“ Einschätzung), dann ist das eben darunter. Wenn ich denke, dass ich gute Chancen habe (was z.B. einer subjektiven W’keitseinschätzung für einen Sieg zwischen 60 und 90% entspricht), dann liegt das darüber.
Der Einwand ist daher so richtig wie irrelevant.
Zudem diskreditiert das Wort „Unfug“ angesichts der Namen und Unis, die ich oben aufgezählt habe, eher den Benutzer als die Forschungsrichtung (Ökonomische Analyse des Rechts oder „Law and Economics“). Diese gehört an den besten Law Schools der Welt zum Standard-Lehrprogramm; wenn deutsche Rechts-Adepten ohne Training in Aussagenlogik, Statistik und mikroökonomischer Verhaltenstheorie auszukommen glauben, dann spricht das ja nicht gegen Harvard und Co…Provinzialität und Ignoranz ist nicht zwingend ein Maßstab für den Rest der Welt. Zum Glück gibt es Fakultäten in Deutschland (ich habe mich an einer habilitiert), an der diese Forschungsrichtung auch für Juristen examensrelevant gemacht wurde.
Warum muten die Top-Unis ihren Jura-Studenten ökonomische Analyse zu? Weil man ohne schlecht die Verhaltensfolgen von Recht und Rechtsänderungen abschätzen kann. Wenn man daran gar nicht interessiert ist, dann braucht man natürlich auch nicht darüber nachzudenken. Wenn man aber Gesetze oder Verträge gestalten will bzw. Urteile mit Präzedenzwirkung sprechen will, dann sind die durch die Rechtsänderung implementierten Verhaltensfolgen vielleicht doch ganz relevant.
Nochmal in Kurzform: Nur weil es in Deutschland Juristen gibt, die das nicht kennen, verstehen, oder denen das Verständnis (bzw. die Kenntnis simpler Mathematik?) fehlt, ist noch lange das kein Unfug.
Beste Grüße
scionescire
Wenn das so einfach wäre, gäbe es gar keinen Prozess.
Grundlage dafür ist immer, dass beide Seiten glauben, recht zu
haben und auch zu bekommen.
Gruß
loderunner (ianal)