Hallo,
ich hab ja schon einiges über das Thema gelesen, aber was mir noch nicht ganz klar ist bei dem Fahrgeld, es ist unpfändbar bei einer „auswärtigen Tätigkeit“. Gilt dies ab einer bestimmte Entfernung?
Mein Arbeitsweg wäre ca 40 km -eine Strecke- ist das Fahrgeld bei dieser Entfernung auch unpfändbar oder zählt dies nicht als Aufwandsentschädigung?
Ich danke für jede Antwort!
Grüße