Bei Privatinsolvenz Fahrgeld pfändbar?

Hallo,

ich hab ja schon einiges über das Thema gelesen, aber was mir noch nicht ganz klar ist bei dem Fahrgeld, es ist unpfändbar bei einer „auswärtigen Tätigkeit“. Gilt dies ab einer bestimmte Entfernung?
Mein Arbeitsweg wäre ca 40 km -eine Strecke- ist das Fahrgeld bei dieser Entfernung auch unpfändbar oder zählt dies nicht als Aufwandsentschädigung?

Ich danke für jede Antwort!

Grüße

Hallo,
soweit ich weis ist dies nicht pfändbar.
Da es sich um eine Aufwandsentschädigung handelt, ohne die eine Arbeit bzw. Arbeitsaufnahme nicht möglich währe. Aber ganz genau kann ich die Frage nicht beantworten.
MfG
Lucy

Trotzdem Danke für deine Antwort! :smile:

Hallo Cori,

Fahrtkostenzuschüsse sind Arbeitseinkommen und somit pfändbar.

Gruss
Knauffi

Hallo und guten Morgen,

aufgrund von Ortsabwesenheit kann ich erst jetzt antworten.

Gerade bei Ihrem Thema handelt es sich um ein sehr brisantes und wird scheinbar von Insolvenzverwaltern „unterschiedlich ausgelegt“. Meines Wissens nach, wird im Verfahren ALLES eingezogen. Hier hat man jedoch die Möglichkeit über das Finanzamt einen Antrag zu stellen, dass die Fahrtkosten direkt berücksichtigt werden. Aber auch hier wird ja ggf. anteilig hineingepfändet. Im Verfahren ist auch die Steuerrückzahlung futsch, so dass hier ebenfalls kein Ausgleich stattfindet. Sobald das Verfahren abgeschlossen und man sich in der restlich verbleibenden Abtretungszeit befindet, erhält man den Ausgleich über die Steuerrückzahlung.

Ein recht gutes Forum hierzu ist : http://www.forum-schuldnerberatung.de/ „Diskussionsforum“ hier kann man viele Infos lesen oder auch gezielt Fragen stellen: aber! natürlich handelt es sich in portalen NIE um rechtssichere Auskünfte.

LG

Ist das jedesmal die gleiche Arbeitsstätte? Oder handelt es sich um wechselnde Arbeitsstätten? ( z.B. Leiharbeit, gleiche Firma, unterschiedliche Arbeitsstätten?

Ansonsten müssen die Fahrtkosten versteuert werden, da diese ja wieder steuerlich geltend gemacht werden könen.
Und insofern sind diese Pfändbar nach der Tabelle; mann kann aber die Freibeträge nach SGB berechnen lassen. Das ist quasi Hartz 4, plus Aufwand. Darin werden diese Aufwendungen als notwendige Ausgaben angerechnet.
Es ist in einen solchen Fall immer hilfreich, mit dem IV eine Vereinbahrung zutreffen. ( kommt auch immer auf das Gesamteinkommen an.)
Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers, (z.B. Außendienst, Botenfahrten) sind Kostenerstattungen und nicht pfändbar.

Danke für deine Antwort! :smile:

Hallo Lunajane,

ja das Thema scheint auch immer brisanter zu werden. Es gibt auch zu jedem Punkt von diesem eine andere Meinung. Ich versuche halt, soweit wie es geht, im Internet Auskunft zu holen, aber es gibt nicht immer eine Antwort.

Ich danke trotzdem für deine Mühe und Antwort! :smile:

Hallo Michaeldorf,

erst einmal Danke auch für deine Antwort!

Es handelt sich um eine gleichbleibende Arbeitsstätte. Über die Steuer das Geld zurückzuholen ist auch aussichtslos, denn dieses ist ebenso pfändbar.

Gruß Cori

So - habe noch mal gegoogelt:

„… danach sind einem berufstätigen Schuldner neben einem allgemeinen Freibetrag (§ 76 IIa BSHG) notwendige Fahrtkosten zur Arbeit zusätzlich belassen (§ 76 II Nr. 4 BSHG).“

Quelle: http://www.f-sb.de/inso/insorechtsprechung/eiv/eiv00…

dem Sachverhalt liegt eine Entscheidung des OLG zugrunde. Von daher kann man schon auf Rechtssicherheit trauen.

Fazit: Schreiben an IV und Inso-Gericht und Antrag auf Erhöhung des Selbstbehalts!

LG

1 Like

Kann ich Dir leider nicht so wirklich weiter helfen. Weiss nicht genau ob es zu Deinem Lebensmindesterhalt mitgerechnet wird.

Hi,

na das klingt doch mal gut … Danke!
Eigentlich auch richtig so mit dieser Entscheidung. Denn wenn mir beispielsweise 1000€ Freibetrag monatlich bleiben und ich davon 200€ Benzinkosten habe, kann ich dies ja wiederrum von der Steuer absetzen. ABER als PI ler bekommt man da ja auch nichts wieder, obwohl man müsste da das Benzingeld ja von meinem zustehenden Freibetrag gezahlt wurde.

Aber soweit ich weis bekommt man Steuergelder, nach dem das Verfahren geschlossen ist, auch wieder.

LG
Cori