Bei Privatinsolvenz, was wird vom Brutto abgezogen?
Was bleibt als Lebensunterhalt?
Gibt es ein Minimum, was dabei übrig bleiben muß?
Klar, das Minimum gibt es. Soviel ich weiß ist das Verfahren so: Es wird ein Betrag definiert, der einem zum Leben bleibt. Alles was darüber verdient wird, geht dann an die Gläubiger.
Wie hoch dieser Betrag ist (und ob er überhaupt immer gleich ist) weiß ich aber nicht.
Bei Privatinsolvenz, was wird vom Brutto abgezogen?
Gar nichts, da das Nettorinkommen maßgebend ist, genau gesagt, das bereinigte Netto.
Was bleibt als Lebensunterhalt?
Gibt es ein Minimum, was dabei übrig bleiben muß?
http://www.sozialleistungen.info/schulden/pfaendungs…
Ebenfalls ohne Anrede und Gruß