Bei Probearbeit Steuerpflicht ?

Hallo :smile:,

ich hatte folgendes Szenario… letzten Monat habe ich bei einer Baufirma als Bauhelfer eine von Probezeit von 4Tagen gearbeitet,der Stundenlohn belief sich auf den Mindestlohn(Bau) von 10,90Euro, gearbeitet hatte ich insgesamt 32Stunden- also ein „Bruttolohn“ von insgesamt 348,80Euro. Jetzt hat mir der Chef-(es ist übrigens ein Kleiunternehmen mit höchstens 10Arbeitern),jetzt hat mir der Chef eine Handgeschriebene Lohnabrechnung zugeschickt-wo die vermeintlich ganzen Steuerabzüge aufgelistet sind und wo sich der Nettolohn am Ende angeblich auf 242Euro belaufen soll, und anbei hat er mir meine Lohnsteuerkarte(Steuerklasse1) ebenfalls zurückgeschickt, jedoch völlig leer da steht nicht mal ein Wort drauf.

Jetzt meine Frage(n):

A: ist diese Probearbeit überhaupt Steuerpflichtig??

B: kann oder darf man das so handhaben das man separat auf ein Schmierzettel die vermeintlichen Steuerbeträge handgeschrieben auflistet??

Wäre über jede Antwort dankbar! :smile:

mfg radar321

hallo, ich kann mir vorstellen, das das so ok ist. mußt halt diesen zettel mit einreichen beim finanzamt. die übertragen das dann. aber genau weiß ich es nicht. ich hoffe, es antwortet noch jemand kompetenteres.
lg sabine

Hallo,

entschuldige bitte aber bei diesem Thema kann ich dir keine ausreichenden Antworten geben, da ich hierfür kein Experte (leider wird das immer noch so angezeigt warum weiß ich auch nicht) bin. Bitte stelle die Frage noch einmal einem richtigen Experten.

mfg

Hallo,

das Probearbeiten steuerpflichtig ist stimmt. Aber einfach handgeschrieben Dir die Lohnabrechnung zu geben, geht natürlich nicht. Wer weiß denn schon, ob dein Chef die Sozialversicherungsbeträge wirklich dann auch einzahlt. Sprich Krankenkasse, Rentenkasse, Arbeitslosenversicherung u.s.w Das ganze muss durch die Buchhaltung gehen, in jedem Betrieb, und sei er auch noch so klein.
Das die Steuerkarte leer ist, passt schon. War bei mir auch, als mein Chef mir die wieder zu geschickt hast. Die Steuerkarte musst Du mit nehmen zum Arbeitsamt, wenn Du Dich arbeitslos melden musst.

mfg
schnucki 77

sorry, da bin ich überhaupt nicht im Thema

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Einiges sollten Sie berücksichtigen. Gab es für die Beschäftigung einen Arbeitsvertrag? Wurden Sie vom Arbeitsamt vermittelt? Wenn ja einfach zum Arbeitsamt und alles erzählen. Bei einem Nein, besteht die Möglichkeit, zu behaupten, dass es sich von Anfang an um einen Mini – Job gehandelt hat. Mini – Jobs bis 400 Euro sind in der Regel steuerfrei. Der Arbeitgeber wird Ihnen das Geld nicht geben. Es bleibt die Klage vorm Arbeitsgericht. Der handgeschriebenen Lohnzettel deutet auf Schwarzarbeit. Sie waren zu keiner Zeit gemeldet. Eines sollten Sie noch berücksichtigen. Bei bestimmten Einkommen wird ein Zuverdienst auf das Einkommen angerechnet. Also aufpassen und kein Eigentor. Mit freundlichen Grüßen.

Hallo,

a: ja auch die angemeldete Probearbeit ist steuerpflichtig.
B weiss ich leider nicht, aber ich würde das mal von einem Steuerberater/Anwalt prüfen lassen bzw da nachfragen.

MfG

hallo
er muss es dir ordentlich bescheinigen auf der lohnsteuerkarte
gruss

ja, ich würde sagen, dass die Steuerpflicht rechtens ist. Lohnsteuerkarten werden auch nicht mehr beschrieben, man bekommt in der Regel eine gesonderte Lohnsteuerabrechnung. Was ist aus der Arbeit geworden, geht es in dem Betrieb weiter?