Hallo,
ich hoffe, diese Frage steht im richtigen Brett.
Folgender Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer arbeitet sowohl im Firmensitz als auch im Außendienst. Die Dienstreisen werden in aller Regel „direkt“ angetreten, der AN fährt also direkt zum Bahnhof/ Flughafen, ohne vorher im Firmensitz vorbeizukommen.
Bisher war der AN nicht im Besitz irgendwelcher Zeitkarten (Firma in Laufentfernung), nun durch einen Umzug besitzt er eine privat bezahlte Zeitkarte vom Wohnort zum Arbeitsort, die aber nur für den Arbeitsweg benutzt wird, nie privat. Diese Zeitkarte würde auch ein Teilstück zum Flughafen/ nächstgrößeren Bahnhof abdecken. Es müsste also ein weiteres Ticket für die Anschlussstrecke zum Flughafen gekauft werden.
Kann nun bei Dienstreisen die Zeitkarte anteilig angerechnet werden zwecks Erstattung der Kosten? Also z.B. für einen Monat mit 22 Arbeitstagen 1/22 des Preises o.Ä. (wie gesagt, Privatnutzung liegt nicht vor)? Zusätzliche Tickets, z.B. für das Extrastück zum Flughafen, werden voll bezahlt.
Generell werden die Reisekosten nach der real angefallenen Summe bezahlt (Bahntickets, ÖPNV, Flüge, falls nicht vorausbezahlt), Hotels auch (Übernahme des Frühstücks wenn Buchung durch die Firma), und außerdem Verpflegungsmehraufwand länder- und zeitabhängig nach Tabelle.
Eine Komplettübernahme der Zeitkarte durch den Arbeitgeber steht nicht zur Debatte.
Vielen Dank für hoffentlich zahlreiche Antworten.
Gruß
Claudia