Hallo,
Ich habe vor knapp drei Tagen eine Ware aus dem Versand zurückgeschickt, weil ich mit ihr nicht zufrieden war. Das Porto für die Rücksendung übernimmt das Versandhaus. Muss ich dennoch Geld überweisen für die Kosten des Versands (4,95 €)zu mir, obwohl ich die Ware nicht behalten habe?
Wenn jemand auch einen Paragraphen dazu kennt hätte ich was in der Hand, falls ich abgemahnt werden sollte.
Ciao, Jana
Hallo,
vor kurzem wurde das Fernabsatzgesetz geändert, mehr Details hier:
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s3102.pdf
Ich hoffe dieser Link ist hilfreich.
Gruss,
Julia
"Also ab heute gilt bei Fernabsatzverträgen:
Bei einem Warenwert über 40 Euro kann der Verkäufer die Kosten der Rücksendung aufgrund des 14-tägigen Widerrufsrechts dem Käufer aufbürden, sofern die Ware im Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht ganz oder teilweise bezahlt wurde. Gilt nur, wenn der Verkäufer explizit auf diese Neuregelung in den AGB hinweist, sonst altes Recht. Bisher musste der Verkäufer immer bei Warenwert über 40 Euro die Rücksendung bezahlen."
Quelle: spotlight.de
Gruss
Sandra
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