Bei Rot geblitzt wegen Krankenwagen

Hallo!
Ich habe da mal eine Frage. Und zwar, wenn man das bei der Stellungnahme beim Bußgeldbescheid so angibt, passiert dann trotzdem was? Ich erläuter mal kurz den Hergang:

Wenn man bei Grün auf eine größere Kreuzung fährt,und ein Krankenwagen mit Blaulicht und Martinshorn von links ankommt.
Logischerweise muss man anhalten. Zu dem Zeitpunkt war das Auto aber schon über den Fußgängerüberweg drüber und hatte die Ampel schon im Rücken, sodass man sie nicht mehr sehen konnte (also ob sie grün ist oder schon umgeschaltet hatte).
Da das Auto aber schon zum Teil auf der Fahrbahn stand fährt man nach dem der Krankenwagen vorbei war, über die Kreuzung (natürlich vorsichtig, aber die Autos von links und rechts sind auch noch nicht los gefahren). Man musste rüber fahren weil man sonst den Verkehr behindert hätte. In dem Moment hat es dann geblitzt.

Wie ist denn nun die Sachlage?

Danke für Eure Antworten!

hi,
in einem anhörungsbogen gibt man die wahrheit an oder man schweigt.

die auslösekontakte sind unmittelbar nach der wartelinie und mitten auf dem kreuzungsbereich. so kann die geschwindigkeit ermittelt werden, um die auszufiltern, die noch mal kräftig gas bei gelb gegeben haben oder eben auf grund von verkehrsstockungen abgelichtet werden.
trotzdem gibts was auf den deckel, denn laut § 11 abs 1 ist das einfahren in den kreuzungsbereich untersagt, wenn auf ihr gehalten werden müsste. der sogenannte; geschützte kreuzungsbereich; ist ein sehr sensibeler bereich, weil andere auf rot des jeweils anderen vertrauen müssen.
darum ist es ratsam, immer bei unsicherheit welches lichtzeichen gerade aktuell ist zu warten und nie von grün auszugehen sondern immer von rot.
der qerverkehr in diesem beispiel hätte den pkw nur als stehendes hindernis sicher ohne weiteres umfahren können.

hauptmann

nun ja, bei der Geschwindigkeitsmessung müssen die ja dann sehen dass das Auto gerollt ist und nicht losgedüst. Spielt das dabei auch eine Rolle?

Ich habe eben ein Urteil gefunden. Zwar nicht ganz das gleiche aber ähnlich.

Rotlichtverstoss
Ein Autofahrer war an einer Ampel bei „Grün“ angefahren, musste dann aber wieder anhalten, weil der kreuzende Verkehr noch nicht an ihm vorbei war. Er konnte erst wieder starten als die Ampel erneut „Rot“ zeigte. Dies ist dennoch kein „qualifizierter Rotlichtverstoß“, urteilten die Richter. Grund: Die Ampel außerhalb seines Sichtfeldes.

OLG Stuttgart, 4 U 118/03

Das ist doch ähnlich wie meine Frage weil in dem oben genannten Fall, man die Ampel ja auch nicht mehr sehen konnte oder irre ich da?

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Hallo,

in dem Falle sollte man den Sachverhalt ausführlich schildern,
idealerweise hat man sich die Fahrzeugnummer des Rettungswagens gemerkt,damit ist die Geschichte aus der Welt.

Leider habe ich mir die Fahrzeugnummer nicht gemerkt. Aber den kompletten Sachverhalt habe ich schon aufgeschrieben damit ich ja keine Detail vergesse!

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Moin,

Hauptmannfuchs hat Dir die Antwort ja schon gegeben.
Es ist dann kein Rotlichtverstoß, aber man darf halt nicht in eine verstopfte Kreuzung einfahren. Daran halten sich ja leider auch nur die wenigsten („schnell noch rüber!“).

Grüße,
-Efchen

Hallo Stephi687,

Leider habe ich mir die Fahrzeugnummer nicht gemerkt.

Mit Ort, Datum und Uhrzeit (die ja auch auf dem Ticket festgehalten ist) müsste der Einsatz des Rettungswagen nachvollziehbar sein.

Grüße von
Tinchen

Huhu!

in einem anhörungsbogen gibt man die wahrheit an oder man
schweigt.

Oder man gibt das an, was man für die Wahrheit hält. Oder man lügt. Alles ist erlaubt.

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Rein theoretisch müsste der Rettungswagen ja auch geblitzt worden sein, warte daher doch erstmal ab ob überhaupt eine Verwarnung kommt, wenn ja einspruch erheben und den Grund angeben.

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ja wie jetzt?

Leider habe ich mir die Fahrzeugnummer nicht gemerkt. Aber den
kompletten Sachverhalt habe ich schon aufgeschrieben damit ich
ja keine Detail vergesse!

in einem fiktiven fall? :wink:
bruno

alle fahrten mit sonder und wegerechte werden in der rettungsdienst leitstelle angeordnet und sind somit protokolliert. einfach einschalten geht nicht.
hauptmann

is schon klar , nur werde ich kaum jemanden auffordern zu lügen…
verstehen…

alle fahrten mit sonder und wegerechte werden in der
rettungsdienst leitstelle angeordnet und sind somit
protokolliert. einfach einschalten geht nicht.

Das ist schlicht und einfach falsch.

Stefan

Hallo,

die Stichworte UDS und ELDIS sind bekannt ???

Im Zuge der immer weiter steigenden Kosten für Spezial-Fahrzeuge
(Feuerwehr/Rettunsgdienst) ist es mittlerweile bei immer mehr Kommunen
Standard, solche Fahrzeuge mit UDS (Unfall-Daten-Speicher) -Ausrüstung zu kaufen.Ähnlich wie der Flugdatenschreiber eines Verkehrsflugzeuges registriert ein UDS-System sämtliche relevanten Daten eines Fahrzeuges.
Für die Kommunen bietet dieses System den Nachweis,das zum B. ein Rettungsfahrzeug mit Sondersignal gefahren ist.Für den fahrer eines solchen Fahrzeuges bietet dieses System den Nachweis,das er sich zum B.
einer Kreuzung mit angemessener Geschwindigkeit genähert hat.

ELDIS
ist eine Leitstellen-Software,die bei entsprechender Ausrüstung der Fahrzeuge automatisch via Telematik oder GPS den jeweils aktuellen
Standort eines Rettungsfahrzeuges ermittelt und in der Leitstelle
auf einem Grafischen Display ausgibt.
Selbstverständlich wird das ganze natürlich auch gespeichert.

aha soso… dann erkläre mal wie das ganze abläuft, wenn du das so genau weist…

denk denk denk…

so nun ich: ich fahre selbst oft mit sonder und wegerecht umher, und es immer wird zum fahrauftrag angegeben, ob mit oder ohne blau…

bei der pol gehts auch anders herum, bei fahrten auf eigene quittung werden die sonder und wegerechte zur leitstelle gefunkt, und so legitiert

so und nun dein wissen…

hauptmann

aha soso… dann erkläre mal wie das ganze abläuft, wenn du
das so genau weist…

Auf der Anfahrt kommt die Order natürlich von der Leitstelle.

Danach entscheidet der Transportführer.
Diese Entscheidung wird auf jeden Fall protokolliert, aber je nach örtlichen Gegebenheiten nicht elektronisch, sondern im Einsatzbuch, Einsatzbericht (und natürlich automatisch im Fahrtenschreiber, ggf. Unfalldatenschreiber).
Die Leitstelle weiß somit nicht unbedingt, dass z.B. auf Anordnung des Notarztes der Transport mit Sondersignal erfolgt ist.

na hier geht alles über die leitstelle.
im grunde genommen wird es protokalliert und somit nachvollziehbar.
der uds an bord zeichnet aber auch nur den lenkeinschlag bremsverhalten betätigte blinker gaspedalstellung also alles, um den unfall nachvollziehbar zu machen auf. das aber nur kurze zeit vorher. alle daten werden nach kurzer zeit sofort wieder überspielt.
so war es jeenfalls bei den geräten die ich kenne.

hauptmann

aha soso… dann erkläre mal wie das ganze abläuft, wenn du
das so genau weist…

Sobald der Patient im Fahrzeug ist, entscheidet der Fahrzeugführer und/oder der Notarzt über die Inanspruchnahme von Wegerechten (Sondersignal) allein. Die Leitstelle hat da nichts zu melden. Und ob das zentral dokumentiert wird, ist regional durchaus unterschiedlich.

Die Inanspruchnahme von Sonderrechten wird, da sie nicht an die Sondersignale gebunden ist, eigentlich nie dokumentiert (nur zur Ergänzung, weil Du auch das noch durcheinander wirfst).

Deine Aussage: „alle fahrten mit sonder und wegerechte werden in der rettungsdienst leitstelle angeordnet und sind somit protokolliert.“ ist und bleibt daher schlicht falsch.

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Hallo,

das

na hier geht alles über die leitstelle.
im grunde genommen wird es protokalliert und somit nachvollziehbar.

wird demnächst zum Standard werden.
Hier in NRW laufen seit 3 Jahren bereits in einigen Städten entsprechende Techniken…
Und wer meint, „Blauchlichtfahrten“ seien schnell…in diesen Pilotprojekten wurden als Durchschnittsgeschwindigkeit für Fahrten
mit Sondersignal übrigens 67 Km/h gemessen innerhalb geschlossener
Ortschaften.