Bei Rot über die Ampel

Hallo,
ich habe mal folgende Frage. Ich habe heute dummerweise eine Ampel bei Rot überfahren. Dieses wurde von dem Fahrzeugführer, der hinter mir fuhr bei der Polizei angezeigt. Er ist mir hinterher gefahren, und als ich aus dem Krankenhaus kam, wo ich meine Frau abgeholt hatte, stand dann auch schon 3 Beamte und eben dieser Autofahrer, der mich angezeigt hat an meinem Fahrzeug.
Ich habe natürlich erst mal alles abgestritten und die Polizei sagte, daß ich natürlich erst mal einen Anhörungsbogen usw. bekomme.
Es gab bei diesem Vorfall keine Zeugen und der erwähnte Fahrer, der mich angezeigt hat, war auch allein in seinem Auto.

Ich habe dazu eigentlich nur 2 Fragen:

  1. Was meint ihr, kommt da auf mich zu? Nur so eure persönl. Einschätzung. Ich meine, können die mir was, so ohne Zeugen?
  2. Ich habe eine Verkehrsrechtschutz. Wenn ich nun zum Anwalt gehe und ich werde, eigentlich ja zu Recht, ich sag mal, verknackt, zahlt die Versicherung dann trotzdem? Oder nur, wenn man mir keine schuld nachweisen kann?.

Ach, und bitte jetzt keine moralischen Ergüsse, a la, „wie kannst Du nur“ usw., daß ich Mist gebaut habe, weiß ich selber, und ich bin auch eigentlich kein Verkehrsrüpel, ich habe keine Punkte und bin in den letzten 5-6 Jahren vielleicht mal 2-3 x geblitzt worden, davon glaube ich 2x in Holland.

MfG
prikkelpitt

Und weil es so schön ist …
… darfst du jetzt nochmal die FAQ:1129 lesen.

  1. Was meint ihr, kommt da auf mich zu? Nur so eure persönl.
    Einschätzung. Ich meine, können die mir was, so ohne Zeugen?

Ein paar Wochen ohne Lappen

  1. Ich habe eine Verkehrsrechtschutz. Wenn ich nun zum Anwalt
    gehe und ich werde, eigentlich ja zu Recht, ich sag mal,
    verknackt, zahlt die Versicherung dann trotzdem?

Nö, die bemühen sich nur, wenn ein Fall Aussicht auf Erfolg hat.

Gruß

Stefan

Gut, wenn es denn so ist, muß ich das natürlich aktzeptieren.
Aber, wie gesagt, es gab absolut keinerlei Zeugen, außer der Fahrer, der mich angezeigt hat. Er war allein im Auto, ich hatte meine Tochter dabei. Ich meine, da könnte ja, theoretisch, jeder einfach alles behaupten, wenn er einem eins auswischen will.

MfG

Aber, wie gesagt, es gab absolut keinerlei Zeugen, außer der
Fahrer, der mich angezeigt hat.

einer reicht doch, oder?

Er war allein im Auto, ich
hatte meine Tochter dabei. Ich meine, da könnte ja,
theoretisch, jeder einfach alles behaupten, wenn er einem eins
auswischen will.

und es könnte ja theoretisch jeder einfach alles abstreiten. wie viele zeugen willste denn? und könnten die sich denn nicht vorher einig sein, dir einen auswischen zu wollen?

scheiße passiert - also hab auch die eier zu deinem mist zu stehen!

Hallo
Was mir auffällt:
Du bist bei Rot gefahren und er ist dir hinterher?
Es war doch rot ? *grübel*
Hat er etwa Polizei gespielt und dich, den „Verbrecher“ verfolgt.
Wenn das so ist könnte er ein Problem bekommen.
Er hat ja gesehen das Rot ist und ist dir hinterhergefahren.
Wer böses denkt könnte da auf Vorsatz kommen.

herzlichst
Uwe

Jenseits der FAQ:1129: Es gibt nicht nur einen Zeugen. Hier steht die Aussage des Zeugen im vorderen Wagen gegen die des Zeugen im hinteren Wagen.

Und was die Glaubwürdigkeit angeht: Ein Zeuge ist nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er den anderen Zeugen zuerst angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der andere Zeuge ihn zuerst angezeigt hätte. (So zutreffend und mit für ein Obergericht überraschend gesundem Menschenverstand das OLG Bremen, NZV 91, 41).

Gruß
smalbop

Bei Grün über die Ampel?
Hi, pickelpritt,

manche Geschichten sind einfach schlecht erfunden: Du gehst bei Rot drüber, Dein Hintermann folgt Dir. Hatte der etwa Grün?

Gruß Ralf

als gott die fantasie verteilt hat, hast du nicht gerade „hier!“ geschrien, oder?

  1. erfundene geschichten nennt man manchmal auch märchen. da muss es nicht immer mit dem realismus so ernst genommen werden.

  2. wäre es keine erfundene geschichte, würde man ja gegen eine allseits bekannte faq verstoßen, nicht wahr?

  3. auch im realen leben könnte man sich situationen vorstellen, in denen der zweite fahrer dem ersten folgen kann, ohne ebenfalls bei „rot“ zu fahren. beispielsweise könnte die ampel für den zweiten noch rechtzeitig umgesprungen sein oder das fahrtziel des ersten liegt in sichtweite besagter ampel. oder der fahrer des ersten wagen hat bei der folgenden ampel regulär angehalten und dabei hat der des zweiten wieder aufgeschlossen. oder das zweite auto hatte so ein lustiges blaues licht auf dem dach. nur um ein paar beispiele zu nennen. egal es ist nicht so unrealistisch, wie du scheinbar meinst.

  4. für die resultierenden konsequenzen für den ersten fahrer tut es überhaupt nichts zur sache, ob der anzeigende fahrer dem ersten folgen konnte, oder nicht. und es ging ja letztendlich um die frage, wie glaubwürdig ein einzelner zeuge bei einem rotlichverstoß sein würde…

Hi Jens,

als gott die fantasie verteilt hat, hast du nicht gerade
„hier!“ geschrien, oder?

Phantasie ist ganz was anderes und sollte nicht mit Gutgläubigkeit - höflich gesagt - verwechselt werden.

es ging ja letztendlich um die frage, wie glaubwürdig ein
einzelner zeuge bei einem rotlichverstoß sein würde…

Für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit braucht’s noch nicht mal einen Rotlichtverstoß. Aber auf eine gute Story hat der Leser Anspruch.

Gruß Ralf

Sorry, aber das wird mir hier leider zu dämlich.
Gibt es hier Mods, die einen Beitrag löschen können, dann bitte durchführen.

MfG

Hallo,
ich habe mal folgende Frage. Ich habe heute dummerweise eine
Ampel bei Rot überfahren. Dieses wurde von dem Fahrzeugführer,
der hinter mir fuhr bei der Polizei angezeigt.

Schön.
Folgende Einlassung machen:
„Ich bin mir ziemlich sicher, dass GRÜN war. Ich fahre immer nur bei GRÜN. Da direkt hinter mir der Hinweisgeber auch in die Krezung eingfahren ist, bin ich auch nach wie vor der Überzeugung, dass GRÜN gewesen sein muss!“

Er ist mir

hinterher gefahren, und als ich aus dem Krankenhaus kam, wo
ich meine Frau abgeholt hatte, stand dann auch schon 3 Beamte
und eben dieser Autofahrer, der mich angezeigt hat an meinem
Fahrzeug.

Leute gibts!
Ich habe auch schon öfters andere bei ROT fahren sehen.
Da ich selber weiß, dass man sich wirlich mal irren kann (etwa grün des Linksabbiegers gesehen), würde ich nicht im Traum dran denken, den anderen deswegen zu verfolgen und anzuzeigen!
(OK, wenn ich denn unmittelbar danach noch mal vor mir habe und er weiterhin auffällig wäre, dann würde ich mir überlegen, ob da nicht ein Verstoß gegen §316 StGB vorliegt und dann wohl doch die Polizei anrufen).

Ich habe natürlich erst mal alles abgestritten und die Polizei
sagte, daß ich natürlich erst mal einen Anhörungsbogen usw.
bekomme.

Es gab bei diesem Vorfall keine Zeugen

Doch, der Autofahrer, der den Hinweis gab!

und der erwähnte
Fahrer, der mich angezeigt hat, war auch allein in seinem
Auto.

Rein moralisch sollte man sagen:
Schweigen ist Gold. (Lügen soll man doch nicht!)
Deine Tochter zur interfamliären Falschaussage anzustiften geht aber gar nicht!
Und wem der Richter - wenn es soweit kommt - glaubt, ist alleine dem Richter überlassen.

Weiter unten schreibst du:
„da könnte ja jeder kommen und einen anzeigen“.

Ja, dem ist so.
Und wenn du und deine drei Kumpels sich nen Spaß machen wollen, dann sucht euch ein passendes Opfer aus (Alleinfahrer) und zeigt ihn wegen eines Rotlichtverstoßes an.
Das geht ganz einfach!

Ihr könnt euch auch dafür entscheiden, in auf offener Straße zu verprüfgeln oder das Auto anzuzünden.

Geht auch ganz einfach!

Ist aber genauso wie eine wissentliche Falschanzeige strafbar!