Bei Rot über die Ampel mit Fahrrad

Moien,

frag ich mich nur, ob dies auch für Fussgänger gilt - sollte ja eigentlich…

Gruß

Bernd

Hi,

Hätte Radfahrer A behauptet er wäre bei grün
gefahren, stünde Aussage gegen Aussage und im Zweifel nun mal
für den Angeklagten.

Sorry aber das ist zum Glück Quatsch. Sonst könnten die
Polizisten gleich aufhören. Jeder Richter würde sich fragen:
Warum sollte der Polizisten irgendeinen Fremden Radfahrer
grundlos einer Rotfahrt bezichtigen?? Deshalb würde man dem
Polizisten grundsätzlich erstmal glauben.

Also ist ein polizist von amtswegen her erst einmal glaubwürdiger als der normalbürger???

LG Alex:smile:

Also ist ein polizist von amtswegen her erst einmal
glaubwürdiger als der normalbürger???

hi,

in dem fall ja, denn:

A = der bürger streitet natuerlich ab, da er ja zahlen muss
B = der polizei doch keinen grund hat sonst in der freizeit tätig zu werden

im gericht ist das dann die frage. an der glaubwürdigkeit muss der richter schon irgendwelche zweifel haben (bsp. B war der ex von A’s neuer frau oder solcherlei).

mfg vom

showbee