Bei Rot über die Ampel mit Fahrrad

Hallo,

angenommen, ein Radfahrer A ist bei Rot über die Ampel gefahren. Bei der nächsten roten Ampel hält er an. Neben ihm hält ein Radfahrer, meint sowas kostet drei Monate den Führerschein und zeigt ihm seine Polizeimarke und möchte die Personalien aufnehmen. Das wird nur dadurch verhindert, dass ein weiterer Radfahrer bei Rot über diese Ampel braust und dabei fast eine Fußgängerin überfährt. Der Polizist, der höchstwahrscheinlich auf dem Heimweg von seiner Arbeit war (zivil gekleidet), nimmt die Verfolgung auf, wobei Radfahrer A ohne Konsequenzen zurückbleibt.

Meine Frage ist, inwieweit ein Polizist, der sich nicht im Dienst befindet, das Recht gehabt hätte Personalien aufzunehmen etc. Hätte Radfahrer A behauptet er wäre bei grün gefahren, stünde Aussage gegen Aussage und im Zweifel nun mal für den Angeklagten. Hätte Radfahrer A evt. den Hobbypolizisten noch anzeigen können.

Gruß
Mac

hi

gefahren. Bei der nächsten roten Ampel hält er an. Neben ihm
hält ein Radfahrer, meint sowas kostet drei Monate den
Führerschein und zeigt ihm seine Polizeimarke und möchte die
Personalien aufnehmen.

das ist richtig - bei rot über die Ampel heisst 3 Monate Fussgänger bzw. Extremradfahrer oder Öffibenutzer zu werden … egal ob das mit Fahrrad, Motorrad oder Auto passiert

Der Polizist, der höchstwahrscheinlich auf dem Heimweg
von seiner Arbeit war (zivil gekleidet), nimmt die Verfolgung auf, wobei Radfahrer A
ohne Konsequenzen zurückbleibt.

hat A aber Glück gehabt … mal ganz davon abgesehen dass A von jedem x-beliebigen Zivilisten deswegen ebenfalls hätte angezeigt werden können … und auch verdeckte Ermittler, SEKler und Kripoleute sind immer mal Zivil unterwegs …

Meine Frage ist, inwieweit ein Polizist, der sich nicht im
Dienst befindet, das Recht gehabt hätte Personalien
aufzunehmen etc.

er ist immer im Dienst und wenn er A seinen Dienstausweis gezeigt hat reicht das im Zweifelsfall , also immer schön nett und freundlich bleiben oder wenigstens schuldbewusst gucken das kostet nichts und mitunter drücken sie dann ein Äuglein zu *grins*

Hätte Radfahrer A behauptet er wäre bei grün
gefahren, stünde Aussage gegen Aussage und im Zweifel nun mal
für den Angeklagten.

wenn du pech hast, hätte er dann aber noch die eine oder andere Autonummer noch im Kopf gehabt, dessen Fahrer möglicherweise bestätigen würde, dass du bei rot drüber bist

Hätte Radfahrer A evt. den Hobbypolizisten noch anzeigen können.

wegen was ?

Gruß H.

Hi,

In Deutschland hat ein Polizist in seiner Freizeit keine rechte die Personalien auszunehmen. Er kann sich zwar auf die Lauer legen, jedoch muss er seine Kolegen rufen damit es zu einer bestrafung kommen kann. Allerdings kann er den jenigen bei der Polizei Anzeigen und als Zeuge aussagen

In Deutschland hat ein Polizist in seiner Freizeit keine
rechte die Personalien auszunehmen. Er kann sich zwar auf die
Lauer legen, jedoch muss er seine Kolegen rufen damit es zu
einer bestrafung kommen kann. Allerdings kann er den jenigen
bei der Polizei Anzeigen und als Zeuge aussagen

In Deutschland hat ein Schüler in seiner Freizeit kein Recht, seine Orthographie und Grammatik zu verbessern. Er kann zwar Sätze von sich geben, jedoch muß er seinen Lehrer rufen, damit es zur Fehlerfreiheit kommen kann. Allerdings kann er es auch vorziehen, wenn er keinen Schimmer hat, einfach zu schweigen.

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Hallo

hat A aber Glück gehabt … mal ganz davon abgesehen dass A von
jedem x-beliebigen Zivilisten deswegen ebenfalls hätte
angezeigt werden können … und auch verdeckte Ermittler,
SEKler und Kripoleute sind immer mal Zivil unterwegs …

A ist ziemlich sicher, dass er nicht im Dienst war. Deshalb dürfte er nicht mehr oder weniger Rechte besitzen wie jeder andere Bürger, richtig? Aber auch wenn im Dienst war, ist seine Aussage dann mehr wert?

Hätte Radfahrer A behauptet er wäre bei grün
gefahren, stünde Aussage gegen Aussage und im Zweifel nun mal
für den Angeklagten.

wenn du pech hast, hätte er dann aber noch die eine oder
andere Autonummer noch im Kopf gehabt, dessen Fahrer
möglicherweise bestätigen würde, dass du bei rot drüber bist

Radfahrer A :wink:

Hätte Radfahrer A evt. den Hobbypolizisten noch anzeigen können.

wegen was ?

Z. B. Radfahrer A will weiterfahren, weil er keine Zeit hat. Dies könnte nur daurch verhindert werden, indem der Hobbypolizist das mit Festhalten verhindert. Und das dürfte doch so gegen einige Gesetze verstoßen…

Gruß
Mac

Holla.

A ist ziemlich sicher, dass er nicht im Dienst war. Deshalb
dürfte er nicht mehr oder weniger Rechte besitzen wie jeder
andere Bürger, richtig? Aber auch wenn im Dienst war, ist
seine Aussage dann mehr wert?

Auch, wenn Du es nicht magst, solche Auskünfte zu bekommen : Der Polizist kann sich bei Gefahr im Verzuge - sozusagen - selbst in den Stand des Diensthabenden versetzen. Was Gefahr im Verzuge ist, weiß der mit einiger Wahrscheinlichkeit besser als wir beide zusammen. Konstruiert der Beamte eine Straßenverkehrsgefährdung durch Radfahrer A, darf er letzteren sogar vom Rad zerren und es beschlagnahmen. Mit dem Zeigen des Ausweises ist Wehren und Anderes dann auch automatisdch Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Natürlich besteht eine Chance, im Gerichtsverfahren mit der Auffassung durchzukommen, der Polizist hätte sich geirrt oder überreagiert … diese Chance ist aber, vor allem, weil A bestenfalls genau so viele (Null) Zeugen aufbieten kann wie der Polizist, eher gering einzuschätzen.

Hätte Radfahrer A behauptet er wäre bei grün
gefahren, stünde Aussage gegen Aussage und im Zweifel nun mal
für den Angeklagten.

Kann sein, dass das Gericht dies so würdigt … es kann aber auch die Glaubwürdigkeit des Beamten höher einstufen als die des Radfahrers A. Damit wird die Aussage von A zur bloßen Schutzbehauptung, die im Ernstfalle nix mehr nützt.

Z. B. Radfahrer A will weiterfahren, weil er keine Zeit hat.

Das ist die ultimative Ausrede, die Dir aus jeder Patsche im Verkehr hilft *pfff*. Kann höchstens noch einen kleinen Topzuschlag auf eine eventuelle Strafe bewirken, weil dann Vorsatz hinter dem Ursprungstatbestand steckt. Tolle Show.

Dies könnte nur daurch verhindert werden, indem der
Hobbypolizist das mit Festhalten verhindert. Und das dürfte
doch so gegen einige Gesetze verstoßen…

Ich wiederhole mich : Auch, wenn Dir derlei Antworten nicht gefallen, verstößt der Polizist mitnichten und ohneneffen gegen Gesetze, wenn er Radfahrer A - wohlgemerkt, nachdem er sich als Polizist zu erkenen gegeben hat , zwecks Feststellung der Personalien festhält. Und er darf dazu auch Gewalt anwenden, muss allerdings die Verhältnismäßigkeit der Mittel beachten.

Noch ein Aspekt : Der nicht uniformtragende Polizist müsste ja, um nachzuweisen, dass er im Dienst und somit zur Ausübung seiner hoheitlichen Pflichten berechtigt ist, Radfahrer A ansonsten die Möglichkeit geben, zu „ermitteln“, ob Dienst oder nicht Dienst. Wie soll er das anstellen? Seine Stempelkarte mitführen? Dich aufs Präsidium tragen zwecks Einsichtnahme in den Dienstplan und die Anwesenheitsliste? Immer eine Taschenausgabe des Innenministers dabeihaben, der ihn für Dich wirksam und sichtbar temporär dienstverpflichtet? Hm …

Lass es einfach unter der Rubrik „gehabtes Schwein“ dabei bewenden,
meint kw

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Hi,

A ist ziemlich sicher, dass er nicht im Dienst war. Deshalb
dürfte er nicht mehr oder weniger Rechte besitzen wie jeder
andere Bürger, richtig?

falsch.

Aber auch wenn im Dienst war, ist
seine Aussage dann mehr wert?

Der Aussage des Polizisten wird mit einiger Wahrscheinlichkeit eine höhere Glaubwürdigkeit beigemessen, als dem des Bürgers, weil letzterer einen guten Grund hat, die Ordnungswidrigkeit zu leugnen, während der Polizist eigentlich keinen Grund hat, sich in seiner Freizeit mit dem Bürger zu befassen, wenn der nichts angestellt hat.

Z. B. Radfahrer A will weiterfahren, weil er keine Zeit hat.
Dies könnte nur daurch verhindert werden, indem der
Hobbypolizist das mit Festhalten verhindert. Und das dürfte
doch so gegen einige Gesetze verstoßen…

Nein, das fällt unter den Oberbegriff polizeiliche Maßnahme und die Maßnahme hat dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu folgen. Festhalten geht in Ordnung, niederstrecken mit der Dienstwaffe jedoch nicht - zumindest nicht in diesem Fall.

Gruß,
Christian

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das ist richtig - bei rot über die Ampel heisst 3 Monate
Fussgänger

Hallo, liebe Glaubenden,

woher stammt diese Erkenntnis? Habe ich etwas verpasst?
Bei mir steht immer noch 1 Monat im Katalog (Regelsatz, Ersttäter, fahrlässige Begehung). Bin für klärende Antworten dankbar.

zweiter Teil:
der Polizeibeamte kann sich jederzeit „in Dienst versetzen“
Ralf

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Hallo,

der Polizeibeamte kann sich jederzeit „in Dienst versetzen“

um das an dieser Stelle mal klarzustellen: Die Polizeigesetze der Länder, räumen „der Polizei“ gewisse Rechte ein, nicht „dem Polizisten“ und schon gar nicht „dem Polizisten im Dienst“. Ein Polizist ist immer Angehöriger der Polizei, unabhängig davon, ob er im Dienst ist oder nicht. Er muß auch nicht innerlich oder offensichtlich auf „im Dienst“ umstellen, um seine Befugnisse als Polizist auszuüben.

Gruß,
Christian

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Unsinn hoch zwei
Hallo!

Nachdem hier eine ganze Menge blödes zeug geschrieben wurde, will ich Dir mal helfen, indem ich alle richtigen Antworten mit Sternchen versehe und nochmal die wichtigsten Dinge zusammenfasse:

  1. Rotlichtverstoß länger als eine Sekunde: Regelfahrverbot 1 Monat (BKatV Nr. 132.2)

  2. Ein deutscher Beamter ist immer dann im Dienst, wenn er es will. Beamte werden nicht nach Leistung bezahlt, sondern vorrangig für ihre Treue gegenüber dem Staat und seinen Gesetzen. Diese Treue kann man nicht zusammen mit der Uniform in den Spind hängen.

hat auch ein Sternchen verdient :smile: (owT)
.

*LOL* herrlich!!! (owT)
.

Klarheit
Hi,

  1. Rotlichtverstoß länger als eine Sekunde: Regelfahrverbot 1
    Monat (BKatV Nr. 132.2)

aha. Noch mal genauer zusammengefasst. Für wen gilt das:
a) alle Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, …)
b) fahrende Verkehrsteilnehmer (Radfahrer, …)
c) motorisierte Verkehrsteilnehmer

Und noch gleich eine praktische Frage hinterher.
Der Kraftfahrer hat im Allgemeinen nicht die Möglichkeit legal an einer roten Ampel vorbei zu fahren. Der Fußgänger und Radfahrer aber schon indem er z.B. 50cm neben dem Füßgängerüberweg die Strasse überquert. Dann könnte o.g. Gebot nicht greifen, richtig?

Grüße,
J~

Hallo,

  1. Rotlichtverstoß länger als eine Sekunde: Regelfahrverbot 1
    Monat (BKatV Nr. 132.2)

aha. Noch mal genauer zusammengefasst. Für wen gilt das:

mindestens für

b) fahrende Verkehrsteilnehmer (Radfahrer, …)

wobei andere Verkehrsteilnehmer mind. Bussgeldfähig sind.

Und noch gleich eine praktische Frage hinterher.
Der Kraftfahrer hat im Allgemeinen nicht die Möglichkeit legal
an einer roten Ampel vorbei zu fahren. Der Fußgänger und
Radfahrer aber schon indem er z.B. 50cm neben dem
Füßgängerüberweg die Strasse überquert. Dann könnte o.g. Gebot
nicht greifen, richtig?

falsch, der Wirkungsbereich einer Kreuzung wirkt weiter als der Fussgängerüberweg. Da ich da in der Fahrschule gerade gefehlt habe und mein Internet zur Zeit nicht funktioniert, kann ich Dir nicht sagen, ob die Ampel noch 100 oder 150 m weiterwirkt. Die 50 cm sind eindeutig zu gering.

Ciao maxet.

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WEITERFÜHRENDE FRAGE
Hi,

wir haben ja jetzt gelernt, dass ein polizist mehr oder minder immer im dienst ist…
Hab ich das so zu verstehen , daß er in seiner „freizeit“ immer dann handeln kann, wenn er sich berufen fühlt, oder kann man daraus auch eine pflicht ableiten einen ordnungswidrigkeit (wie die hier) zu ahnden???
Könnte er also auch milde walten lassen???

LG Alex:smile:

Wahlpflichtfächer
Hi,

wir haben ja jetzt gelernt, dass ein polizist mehr oder minder
immer im dienst ist…
Hab ich das so zu verstehen , daß er in seiner „freizeit“
immer dann handeln kann, wenn er sich berufen fühlt, oder kann
man daraus auch eine pflicht ableiten einen ordnungswidrigkeit
(wie die hier) zu ahnden???
Könnte er also auch milde walten lassen???

natürlich, was meinst Du, was sonst los wäre? Wenn jeder Polizist jede Ordnungswidrigkeit ahnden müßte, die ihm in seiner Freizeit auffällt, hätte er keine Freizeit mehr: Falschparker, Handytelephonierer, Nicktblinker, Beirotüberdieampelgeher und -fahrer, Schwarzfahrer, Müllaufdiestraßewerfer, Rumlungerer, Zuschnellfahrer, Ruhestörer usw. usf. Was fürn Streß!

Gruß,
Christian

Hi,

natürlich, was meinst Du, was sonst los wäre? Wenn jeder
Polizist jede Ordnungswidrigkeit ahnden müßte, die ihm in
seiner Freizeit auffällt, hätte er keine Freizeit mehr:
Falschparker, Handytelephonierer, Nicktblinker,
Beirotüberdieampelgeher und -fahrer, Schwarzfahrer,
Müllaufdiestraßewerfer, Rumlungerer, Zuschnellfahrer,
Ruhestörer usw. usf. Was fürn Streß!

Also kann man sagen, daß der geschilderte fall auf willkür beruht…(?)

LG Alex:smile:

Also kann man sagen, daß der geschilderte fall auf willkür
beruht…(?)

Kann man, wenn man ein gestörtes Verhältnis zu Recht und Ordnung hat. Es gibt einen alten Rechtsgrundsatz, der da „keine Gleichbehandlung im Unrecht“ lautet. Wer Mist baut und ertappt wird, kann sich nicht darauf berufen, daß ein anderer den gleichen Mist gebaut hat und unsanktioniert davon kommt.

Letzten Endes hat es jeder selbst in der Hand, wie es läuft. Ein Freund von mir ist Polizist und ertappte neulicherweise einen Taxifahrer, der verbotenerweise auf Kundenfang durch die Altstadt fuhr. Nachdem er angehalten wurde, maulte er rum, daß er schließlich Steuern zahle und deswegen auch die Wege benutzen dürfe. Irgendwann war es der Lamentierei genug und es gab eine gebührenpflichtige Verwarnung. Danach noch eine andere, weil der Kollege das Ticket aus dem Fenster warf und noch eine dritte aus einem anderen guten Grund, der aber nicht hierher gehört.

Hätte er sich am Anfang entschuldigt und etwas von sieben hungrigen Kindern gemurmelt, wärs wohl billiger geworden.

Gruß,
Christian

1 „Gefällt mir“

Nochwas…
Das ein Polizist sich zu jeder Zeit in den Dienst versetzen kann hatten wir schon, aber es gibt tatsächlich auch Polizisten, die ganz regulär im Dienst zivile Fahrradstreifen fahren…
Also lieber bei Rot anhalten…

Hätte Radfahrer A behauptet er wäre bei grün
gefahren, stünde Aussage gegen Aussage und im Zweifel nun mal
für den Angeklagten.

Sorry aber das ist zum Glück Quatsch. Sonst könnten die Polizisten gleich aufhören. Jeder Richter würde sich fragen: Warum sollte der Polizisten irgendeinen Fremden Radfahrer grundlos einer Rotfahrt bezichtigen?? Deshalb würde man dem Polizisten grundsätzlich erstmal glauben.

Hätte Radfahrer A evt. den
Hobbypolizisten noch anzeigen können.

Weswegen denn??? Weil er nun zufällig mal den Hobbyradfahrer angehalten hat nun nicht „richtige Verbrecher“ gejagt(was er jadenn doch noch getan hat), oder wenigstens nur den ungeliebten Nachbarn angezeigt hat???
Mann, mann, mann…

ElC.

was unsere Kiddies…
… so alles wissen *staun *bewunder

Achso…du weisst aber schon was die Pisa-Studie war ;o))

Bernd