Holla.
A ist ziemlich sicher, dass er nicht im Dienst war. Deshalb
dürfte er nicht mehr oder weniger Rechte besitzen wie jeder
andere Bürger, richtig? Aber auch wenn im Dienst war, ist
seine Aussage dann mehr wert?
Auch, wenn Du es nicht magst, solche Auskünfte zu bekommen : Der Polizist kann sich bei Gefahr im Verzuge - sozusagen - selbst in den Stand des Diensthabenden versetzen. Was Gefahr im Verzuge ist, weiß der mit einiger Wahrscheinlichkeit besser als wir beide zusammen. Konstruiert der Beamte eine Straßenverkehrsgefährdung durch Radfahrer A, darf er letzteren sogar vom Rad zerren und es beschlagnahmen. Mit dem Zeigen des Ausweises ist Wehren und Anderes dann auch automatisdch Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Natürlich besteht eine Chance, im Gerichtsverfahren mit der Auffassung durchzukommen, der Polizist hätte sich geirrt oder überreagiert … diese Chance ist aber, vor allem, weil A bestenfalls genau so viele (Null) Zeugen aufbieten kann wie der Polizist, eher gering einzuschätzen.
Hätte Radfahrer A behauptet er wäre bei grün
gefahren, stünde Aussage gegen Aussage und im Zweifel nun mal
für den Angeklagten.
Kann sein, dass das Gericht dies so würdigt … es kann aber auch die Glaubwürdigkeit des Beamten höher einstufen als die des Radfahrers A. Damit wird die Aussage von A zur bloßen Schutzbehauptung, die im Ernstfalle nix mehr nützt.
Z. B. Radfahrer A will weiterfahren, weil er keine Zeit hat.
Das ist die ultimative Ausrede, die Dir aus jeder Patsche im Verkehr hilft *pfff*. Kann höchstens noch einen kleinen Topzuschlag auf eine eventuelle Strafe bewirken, weil dann Vorsatz hinter dem Ursprungstatbestand steckt. Tolle Show.
Dies könnte nur daurch verhindert werden, indem der
Hobbypolizist das mit Festhalten verhindert. Und das dürfte
doch so gegen einige Gesetze verstoßen…
Ich wiederhole mich : Auch, wenn Dir derlei Antworten nicht gefallen, verstößt der Polizist mitnichten und ohneneffen gegen Gesetze, wenn er Radfahrer A - wohlgemerkt, nachdem er sich als Polizist zu erkenen gegeben hat , zwecks Feststellung der Personalien festhält. Und er darf dazu auch Gewalt anwenden, muss allerdings die Verhältnismäßigkeit der Mittel beachten.
Noch ein Aspekt : Der nicht uniformtragende Polizist müsste ja, um nachzuweisen, dass er im Dienst und somit zur Ausübung seiner hoheitlichen Pflichten berechtigt ist, Radfahrer A ansonsten die Möglichkeit geben, zu „ermitteln“, ob Dienst oder nicht Dienst. Wie soll er das anstellen? Seine Stempelkarte mitführen? Dich aufs Präsidium tragen zwecks Einsichtnahme in den Dienstplan und die Anwesenheitsliste? Immer eine Taschenausgabe des Innenministers dabeihaben, der ihn für Dich wirksam und sichtbar temporär dienstverpflichtet? Hm …
Lass es einfach unter der Rubrik „gehabtes Schwein“ dabei bewenden,
meint kw