Bei Rückgabe Geld zurück?

Hilfe! Mein Mann hat einen Flachbildschirm in einem kleinen Computerladen gekauft. Der Flachbildschirm sagt beim Arbeiten überhaupt nicht zu. Nun weigert sich der Händler den Kaufpreis zu erstatten, weil andere Angebote nicht zusagen. Ist der Händler nicht dazu verpflichtet? Bei Versandbestellungen kann ich doch die Ware auch innerhalb von 14 Tagen zurückgeben und ich bekomme das Geld erstattet.
Leider sind wir mit den derzeitigen Gesetzen nicht auf dem Laufenden.
Wer kann uns da weiterhelfen? Danke schon einmal. Enni

Rückgabe => Fernabsatzgesetz
Hallo Enni,

beim Kauf in einem Laden (Käufer, Verkäufer, Ware gemeinsam da) gibt es KEIN Rückgabe- bzw. Rücktrittsrecht. Das gibt es nur bei beim sog. Fernabsatz (Internet, Katalog).

Gruß

Stefan

Hi,

und wenn wir jetzt noch erwähnen, daß das Fernabsatzgesetz 2002 in das BGB integriert wurde (§§312b ff), dann paßts. :wink:

Gruß,
Christian

Richtig! Die Frage ist natürlich jetzt, wie „sagt beim Arbeiten nicht zu“ zu deuten ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

abgesehen vom gesetz oder was auch immer…
da kauft sich einer eine ware - bezahlt sie - und sagt dann ich habe keine lust mehr. kein bock.
hier händler bitte rück mal wieder die kohle raus !
ja wo leben wir denn ?
rückgabe ohne Grund ?
weil die frau gemeckert hat - du hast das konto in die miesen gebrettert ?!
das kann ja wohl nie und nimmer nich funktionieren.
allein so ein ansinnen zu stellen !
t.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hilfe! Mein Mann hat einen Flachbildschirm in einem kleinen
Computerladen gekauft. Der Flachbildschirm sagt beim Arbeiten
überhaupt nicht zu.

verkauft ihn und basta. (leider nichts konstruktiveres).

gruß
datafox