Bei Rückkehr Risikogebiet, bei Einreise nicht

Das Gesundheitsamt verpflichtet den Bürger bei Rückkehr aus einem Risikogebiet zu einer 10 tägigen Quarantäne.Bei Einreise auf die Kanaren war es noch kein Risikogebiet.
Der AG verlangt eine Stellungnahme vom Gesundheitsamt wegen der 10 tägigen Quaratäne Pflicht, dieses verweigert eine Stellungsnahme. Jetzt zieht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dafür den Urlaub ab.Analog zu den Quarantäne Tagen. Besteht hierfür eine rechtliche Grundlage.
Man hörte das das Gesundheitsamt den AG entschädigen muss, weil der AN bei Reiseantritt in ein nicht Risikogebiet eingereist ist.

Vielen Dank für Info

sydneysider

Das Hörensagen ist selten die beste Quelle bei derlei Dingen.

Je nach Bundesland kann die Landessozialbehörde oder das Gesundheitsamt für die Entschädigung des Arbeitgebers zuständig sein.

Grundlage für das Vorgehen (der Ball liegt jetzt beim Arbeitgeber, aber er hat noch viele Monate Zeit, um sich mit den Grundlagen seiner Funktion vertraut zu machen) ist § 56 IfSG.

Eine „Stellungnahme des Gesundheitsamtes“ ist vollkommen überflüssig (und bei der Situation, in der sich die Gesundheitsämter derzeit befinden, ist es voll scheiße, sie mit so einem Zeug zuzumüllen) und die angeordnete Quarantäne eines Arbeitnehmers ist kein Erholungsurlaub, dafür müßte bereits die Lektüre von § 1 BUrlG ausreichen.

Kurzer Sinn: Der Arbeitgeber hat für die Dauer der angeordneten Quarantäne den Lohn weiterzuzahlen und bekommt diesen von der zuständigen Behörde auf Antrag erstattet.

Schöne Grüße

MM

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