Bei Schadensbehebung in Eigenleistung: Mit

… welchem Abschlag muß man rechnen?
Vom Sachverständigengutachten will der Versicherer 20% abziehen + die MwSt soll ebenfalls nicht geleistet werden.

… welchem Abschlag muß man rechnen?
Vom Sachverständigengutachten will der Versicherer 20%
abziehen + die MwSt soll ebenfalls nicht geleistet werden.

Das entscheidet der Versicherer gemäß eines Gutachtens.
Berücksichtigt werden dann auch noch die handwerklichen Kenntnisse.
z.B.: wenn ein Kfz-Mechaniker die Reparaturen an seinem Fahrzeug selbst durchführt, wird es keinen Abschlag geben.
Die MwSt. bekommt er allerdings nur für Material bei Vorlage einer Rechnung.

ebenfalls ohne Gruß!

Die an dieser Stelle übliche Anrede wurde systembedingt gelöscht.

Vom Sachverständigengutachten will der Versicherer 20%
abziehen

da nehme ich einfach mal an, es handelt sich um einen VK-Schaden mit Werkstattbindung = i.O.
stop, ich nehme an, es handelt sich um eine Sachversicherung zum Zeitwert, kann auch ok. sein.
nein, sicher war es ein Haftpflichtschaden, auch da gibt es nur den Zeitwert. Oder es handelt sich um einen sehr alten Teppichbelag, da sind 90% Abzug auch normal. Vielleicht aber auch eine Brille, Nutzungsdauer für gewöhnlich 48 Monate. Schaden ist im x. Jahr passiert, dann kann sein, kann nicht sein.

Soll ich weiter weissagen? Doch eher nicht.

  • die MwSt soll ebenfalls nicht geleistet werden.

Die wird bezahlt, wenn sie anfällt.

Gruß? Nee, doch eher ohne

… welchem Abschlag muß man rechnen?

Wobei ?

Hallo Merger,

Das entscheidet der Versicherer gemäß eines Gutachtens.
Berücksichtigt werden dann auch noch die handwerklichen
Kenntnisse.
z.B.: wenn ein Kfz-Mechaniker die Reparaturen an seinem
Fahrzeug selbst durchführt, wird es keinen Abschlag geben.

Vorsicht! Der Abzug erfolgt u.a. auch und vor allem wegen der bei Eigenleistungen nicht anfallenden Lohnnebenkosten sowie der Margen einer Reparaturfirma. Dies würde auch bei einem privat reparierenden Kfz-Mechaniker zur Anwendung kommen und somit ggf. sehr wohl zu Abzügen führen.

Viele Grüße
Loroth

Hallo,

Hallo Merger,

Das entscheidet der Versicherer gemäß eines Gutachtens.
Berücksichtigt werden dann auch noch die handwerklichen
Kenntnisse.
z.B.: wenn ein Kfz-Mechaniker die Reparaturen an seinem
Fahrzeug selbst durchführt, wird es keinen Abschlag geben.

Vorsicht! Der Abzug erfolgt u.a. auch und vor allem wegen der
bei Eigenleistungen nicht anfallenden Lohnnebenkosten sowie
der Margen einer Reparaturfirma. Dies würde auch bei einem
privat reparierenden Kfz-Mechaniker zur Anwendung kommen und
somit ggf. sehr wohl zu Abzügen führen.

Dies kann natürlich im Einzelfall so sein.

Allerdings haben wir gerade bei einem Kunden vor ein paar Wochen,
wie von mir beschrieben abgerechnet.

Gruß Merger