tja, der Bund für’s Leben…heute leider auch nicht mehr das was es einmal war.
Frage:
Wenn sich beide Partner im Prinzip einig sind, bedarf es dann überhaupt eines Rechtsbeistandes? Ich meine, wie ist der konkrete Ablauf bei sowas (sofern’s sowas überhaupt gibt)?
Sorry für die etwas merkwürdig anmutende Frage, aber es ist meine erste Ehe und - leider - somit auch erste anstehende Sch…
immer ruhig bleiben… Also, soweit ich weiß, ist für eine Scheidung kein Notar nötig. Einen Anwalt allerdings wirst Du brauchen, sollte sich nicht das Familienrecht in der letzten Zeit drastisch geändert haben und immer vorausgesetzt, Du nimmst das deutsche Recht zugrunde. Das liegt daran, daß vor dem Familiengericht eine anwaltliche Vertretung notwendig ist.
Winkel hat allerdings recht, wenn Ihr Euch eigentlich schon ganz und gar einig seid, ist eine gütliche Scheidung zu erwarten, dann braucht Ihr nur einen Anwalt.
Desweiteren ist leider ein Anwalt nötig, weil für die Scheidung ein Antrag gestellt werden muss, und das darf in diesem Fall leider nur ein Anwalt. Ein Anwalt vertritt auch immer eine Partei, NIEMALS beide! Wenn kein Gegenantrag gestellt werden soll, sondern der Antrag der einen Parteil so wie er ist anerkannt werden soll, dann reicht also ein Anwalt. Man muss aber immer im Hinterkopf behalten: der Anwalt vertritt die eine Partei!
Ein Notar ist aus zwei Gründen vorab sinnvoll:
kann man mit einem notariellen Scheidungsfolgenvertrag vieles rechtlich (so) sicher (wie möglich) regeln, so dass vor Gericht eh kein Spielraum mehr für den nach wie vor die eine PArteil vertretenden Anwalt bleibt.
Man hält vieles aus der eigentlichen Scheidung und damit auch aus der Streitsumme für den Anwalt heraus, und Notare sind billiger als Anwälte.
Im Gegensatz zu einem Anwalt, der immer eine Partei vertritt, ist es die Aufgabe eines Notars, den Willen beider PArteien zu erforschen und zu einer für beide rechtlich korrekten Regelung zu kommen. Die Intensität der Beratung ist dabei aber schwächer, es kommt eher auf die rechtliche Korrektheit darauf an, als auf die Ausnutzung sämtlicher rechtlicher Tricks.