Bei Stau über den Standstreifen

Hallo,

heute morgen wurde ich von der Polizei angehalten, weil ich in einem 10KM-Stau ca. 500m vor der Abfahrt den Standstreifen benutzt habe. Laut Polizei hat das eine Anzeige zur Folge. Häufig fuhren an gleicher Stelle während eines Staus viele Autofahrer über den Standstreifen zur nächsten Abfahrt.

Gibt es Erfahrungen in diese Richtung oder Links, die mir helfen könnten.

Gruss

Heinz

Hallo,

heute morgen wurde ich von der Polizei angehalten, weil ich in
einem 10KM-Stau ca. 500m vor der Abfahrt den Standstreifen
benutzt habe. Laut Polizei hat das eine Anzeige zur Folge.

Gibt es Erfahrungen in diese Richtung oder Links, die mir
helfen könnten.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_02.php

Abs. 1

http://www.fahrschule24.net/bkatv/a21.htm
Laufende Nummer 88

Häufig fuhren an gleicher Stelle während eines Staus viele
Autofahrer über den Standstreifen zur nächsten Abfahrt.

Kann ja alles sein, davon ist es aber nicht erlaubt. Auch hier gilt der Grundsatz: Keine Gleichbehandlung im Unrecht. Das Befahren des Seitenstreifens ist nur bei entsprechender Beschilderung erlaubt:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_41.php
Zeichen 223.1

In der Tat gibt es aber Diskussionen darüber, ob die Regel für den Staufall etwas aufgelockert werden soll. Ich schätze spätestens 2017 wird die Regel dann in geltendes Techt umgesetzt.

Gruß
Christian

heute morgen wurde ich von der Polizei angehalten, weil ich in
einem 10KM-Stau ca. 500m vor der Abfahrt den Standstreifen
benutzt habe. Laut Polizei hat das eine Anzeige zur Folge.
Häufig fuhren an gleicher Stelle während eines Staus viele
Autofahrer über den Standstreifen zur nächsten Abfahrt.

Gibt es Erfahrungen in diese Richtung oder Links, die mir
helfen könnten.

Servus Heinz

Es ist grundsätzlich verboten, den Standstreifen zu befahren (und natürlich auch, dort zu parken), außer bei einer Panne oder auf Anordnung der Polizei bei speziellen Situationen. Bei einem Stau z. B. wegen eines Unfalls kann der Standstreifen dazu dienen, dass Rettung, Feuerwehr und Polzei rasch zum Unfallort kommen. Wer sie daher behindert, weil er den Standstreifen missbraucht, handelt fahrlässig und ist daher zu recht zu bestrafen (auch wenn es nur 500 m bis zur Ausfahrt sind … Gesetz ist Gesetz!)

Link dazu: http://www.kraftfahrergewerkschaft.de/info27.htm

Moin Heinz,

da könnte ich grundsätzlich immer das Kotzen kriegen (sorry), wenn Leute bei Stau über den Standstreifen fahren weil man bei mindestens der Hälfte der Leute sehen kann, wie sie nach der Ausfahrt sofort wieder auf die dazugehörige Auffahrt fahren und somit für sich einen Teil des Staus „abkürzen“. (Das ging jetzt nicht gegen Dich persönlich, ich unterstelle mal, daß Du nicht „so einer“ bist). Da wünsche ich mir jedenfalls oft, daß die Bull-äh-Polizei dort mal abkassiert…

Gruß,
Tommy

Par. 41 StVO
Hi,
Grundsätzlich hast Du recht, aber
keine Regel ohne Ausnahmen:
http://www.adac.de/images/8_19353.pdf
Ciao Rossi

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Hallo,

Grundsätzlich hast Du recht, aber
keine Regel ohne Ausnahmen:
http://www.adac.de/images/8_19353.pdf

Jep. Aber die sind dann eben durch jene Verkehrsschilder gekennzeichnet. Heinz wird wohl mit einem Schreiben aus Flensburg rechnen müssen!

Gruß
h.

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Hallo Heinz.

freu dich schonmal auf die Nachricht aus Flensburg. Es ist verboten. Der ist für Pannen vorgesehen, oder Rettungsfahrzeuge.

Stell dir vor du fährst rel. langsam über den Standstreifen zur nahen Ausfahrt. Kurz vorher aber drängelt sich ein qualmender PKW auf den Standstreifen. Dieser Fahrer muss und kann nicht damit rechnen das ein anderer PKW den Standstreifen als Piste benutzt. Sollte es da zum Unfall kommen, egal wie blind und unmöglich das Pannenfahrzeug auf den Standstreifen rollte, bist du auch Schuld.

Grüsse
Helena

Hallo Heinz,

das geschieht Dir Recht. Es ist nun mal verboten über den Standstreifen zu fahren, egal ob es 500m oder 20km sind. Wenn man es so wie Du handhabt könnte man auch anfangen bei Stau gleich den Standstreifen als zusätzliche Fahrspur zu nutzen, damit sich der Stau entzerrt - es wird aber nicht gemacht weil der Standstreifen eine andere Funktion hat.

Gerade wenn es „nur“ noch 500m bis zur Ausfahrt waren frage ich mich wieso Du dich dann unbedingt illegal an der Schlange vorbeigedrängelt hast. Wenn es 50 Meter gewesen wären hätte wohl keiner etwas gesagt, aber gleich einen halben Kilometer über den Standstreifen zu fahren…

Ich kann Dir aus rettungsdienstlicher Erfahrung sagen daß viele Autofahrer im Stau nicht in der Lage sind eine Gasse zwischen der äußersten Linken und der rechts daneben liegenden Spur zu bilden. Also fahren Rettungsfahrzeuge manchmal, auch wenn es so nicht vorgesehen ist, über den Standstreifen weil das die einzige Möglichkeit ist zügig vorran zu kommen. Wenn der Streifen dann durch Autofahrer belegt wird, die da nicht hingehören, kann das für Menschen an der Spitze des Staus (vielleicht ist er durch einen Unfall entstanden?) schlimme Folgen haben…

Also nimm es als gegeben hin daß es ärgerlich ist, aber Dir die Strafe trotzdem zu Recht blüht.

MecFleih