Hallo,
wenn man einen Stellungsbefehl zum Haftantritt bekommen hat, kann man dann noch einen Antrag stellen, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, wenn man eine Aussicht auf eine Arbeit hat?
Wäre schön, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte.
Nickoletta
Hallo,
wenn man einen Stellungsbefehl zum Haftantritt bekommen hat, kann man dann noch einen Antrag stellen, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, wenn man eine Aussicht auf eine Arbeit hat?
Die Aussicht allein wird nicht viel nutzen. Daneben wird es darauf ankommen, was man (mit leicht erhähter Wahrscheinlichkeit zum wiederholten Male) verzapft hat.
Wäre schön, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte. Beim Rechtspfleger kann ein Vollstreckungsaufschub beantragt werden. Außerdem gibt es ja durchaus Knastologen, die dort nur übernachten und tagsüber ihrer Arbeit nachgehen.
Ein Anwalt kann da mit großer Sicherheit mehr dazu sagen, wenn er alle Umstände kennt.
Grüße