Bei Stornierung einer Ferienwohnung kosten? Hilfe!

Hallo zusammen, meine Freundin und ich wollten eine Ferienwohnung über einen privaten Anbieter im Internet buchen. Mussten diese leider aus beruflichen gründen stornieren. Der Anbieter verlangt nun Ausfallkosten für diesen Zeitraum obwohl diese auf seiner Website in keinerweise deklariert worden ist bzgl. Ausfallkosten oder auch AGB’s… Er beruft sich nun auf das automatische BGB??! Wenn keine AGB hinterlassen worden ist!? Ich fühle mich gerade ziemlich verschaukelt!! Bitte um Hilfe!

Hallo,

bzgl. Ausfallkosten oder auch AGB’s… Er beruft sich nun auf
das automatische BGB??!

das BGB gilt immer; AGB regeln entweder Fälle, die im BGB nicht geregelt sind oder regeln Sachverhalte in Abweichung zum BGB.

Wenn keine AGB hinterlassen worden
ist!? Ich fühle mich gerade ziemlich verschaukelt!! Bitte um
Hilfe!

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__537.html

Mit anderen Worten: der Vertrag ist zu erfüllen. Sofern der Vermieter die Wohnung anderweitig vermieten kann, mindert das seinen Schadenersatzanspruch. Findet er keinen anderen Mieter, so muß er den Anspruch um das mindern, was ihm an Kosten nicht entsteht (Verpflegung, Reinigung usw.).

Im übrigen ist das eine Rechtsfrage, die unter Beachtung von FAQ:1129 in das passende Brett gehört.

Gruß
C.

Hallo Benaddict,

… Ich fühle mich gerade ziemlich verschaukelt!! …

Zu Unrecht. Wie der Vorredner schon ausführte haben du und der Vermieter einen Vertrag geschlosssen, der von beiden Seiten erfüllt werden muss. Wenn eine Stornierungsmöglichkeit eingeräumt wird, dann ist das ein Zugeständnis an dich. (Du würdest auch nicht wollen, wenn der Vermieter kurz vor dem Urlaub die Unterkunft seinerseits ohne Konsequenzen stornieren darf.)

…Mussten diese leider aus beruflichen gründen stornieren. …

In diesem Fall ist der Arbeitgeber der Ansprechpartner, der, wenn er einen schon gewährten Urlaub widerruft, verpflichtet ist, daraus entstehende Kosten zu tragen (und das in den meisten Fällen auch anstandslos tut). Ist jener aber nicht verantwortlich und du hast unvorsichtig zu früh gebucht, dann wirst du die Summe wohl abschreiben müssen, sofern du nicht den Vermieter mit auf die freundliche Tour umstimmst.

Gruß
Hardey