wenn man bei einem psychologischen gespräch angibt, das man bereits selbstmordversuche hinter sich hat, und wahrheistgemäss zugibt, das man es sicher wieder probieren wird, kommt man dann postwendend in die geschlossene abteilung?
ich meine, man kann ja nichts gegen den willen eines erwachsenen menschen unternehmen, und würde mich mal interessieren wie es in so einem fall aussieht???
ich meine, man kann ja nichts gegen den willen eines
erwachsenen menschen unternehmen, und würde mich mal
interessieren wie es in so einem fall aussieht???
Hallo,
ganz knapp formuliert: Es ist richtig, dass der Wille des Menschen Vorrang vor allen anderen Befindlichkeiten anderen hat, aber man geht in solchen Situationen vorsichtshalber davon aus, dass der Betroffene in dem Moment nicht Herr seines Willens ist.
wenn man bei einem psychologischen gespräch angibt, das man
bereits selbstmordversuche hinter sich hat, und
wahrheistgemäss zugibt, das man es sicher wieder probieren
wird, kommt man dann postwendend in die geschlossene
abteilung?
Nein, sicher nicht zwangsläufig.
Hängt u.a. auch davon ab, wie sehr dieser „man“ Herr seiner selbst ist (Absprachen treffen, äußere Realität und innere Vorstellung unterscheiden kann, etc.), also z.B. nicht durch Süchte, einen akuten schizophrenen Schub und dergleichen beeinträchtigt ist.
Und es hängt selbstbverständlich davon ab, wie hoch überhaupt die unmittelbar bestehende Suizidalität eingeschätzt wird. Die abstrakte Aussage, man werde sich irgendwann mal umbringen, sagt, für sich allein genommen, vergleichsweise wenig aus.
ich meine, man kann ja nichts gegen den willen eines
erwachsenen menschen unternehmen, und würde mich mal
interessieren wie es in so einem fall aussieht???
Wen interessiert was Du (!) möchtest ?? Es hängt, wie schon geschrieben, vom Einzelfall ab, aber es ist grundsätzlich möglich Menschen aufgrund der von dir genannten Aussagen einzusperren äh zwangseinzuweisen.
Ich würde es, wenn Du nicht in der geschlossenen landen möchtest, nicht darauf anlegen.
Ob die Handhabung eines freiheitlich demokratischen Rechtsstaates würdig ist, muss jeder für sich selbst beurteilen.
Die Reglung ist offiziell und laut Ausbildung die folgende, wenn ein Klient/Patient angibt sich suizidieren zu wollen:
Ihm den Klinikaufenthalt nahe zu legen
Lehnt er ab, oder verlässt die Praxis die Polizei zu alarmieren, da er [der Psychologie] sich ansonsten der Unterlassenen Hilfeleistung schuldig macht
Die Polizei wird nochmal versuchen den Betroffenen zu einem Aufenthalt zu überreden und bei dessen Weigerung ihn in ein psychiatrisches Klinikum bringen
Je nach Bundesland darf er dort eine bestimmte Zeit festgehalten werden.
Ist er nach dieser Zeit immernoch eine Gefahr für sich und andere, kann mittels eines Richters eine Unterbringung für einen bestimmten Zeitraum anordnen
Es geht hier weniger um einen Entzug der Freiheitsrechte, als um den unbedingten Schutz der Unversehrtheit eines Lebens. Ich bitte all die Psychiatriekritiker diese Sichtweise mal zu überdenken, und es nicht als „Verhaftung“ oder „Zwangseinweisung“ zwecks Machtdemonstration des Staates/Psychiatrischen Apparates zu verstehen.