Bei Text Urheberrecht verletzt?

Hallo,

folgender Fall: Ein freier Journalist schreibt einen Text für eine Nachrichtenagentur und erhält dafür ein Honorar. Zufällig stößt der Journalist auf einer anderen News-Webseite auf seinen Text. Als Autor wird ein Redakteur der News-Webseite angegeben. Der Text des freien Journalisten wurde um ein Absatz gekürzt, sonst ist es quasi 1 zu 1 der gleiche Text. Darf sich der News-Webseiten-Redakteur einfach als Autor des Textes ausgeben? Bzw. hätte nicht wenigstens ein Hinweis auf die Nachrichtenagentur, für die der freie Journalist schreibt und der der Text damit gehört (oder?), angegeben werden müssen?

Im Falle einer Urheberrechtsverletzung, wer müsste dann die News-Webseite darauf hinweisen? Der freie Journalist oder die Nachrichtenagentur?

Bin gespannt auf eure Einschätzungen. Danke.

Hallo,

Darf sich der News-Webseiten-Redakteur einfach als Autor des
Textes ausgeben?

Nein

Bzw. hätte nicht wenigstens ein Hinweis auf
die Nachrichtenagentur, für die der freie Journalist schreibt
und der der Text damit gehört (oder?), angegeben werden
müssen?

Nein, das reicht keineswegs.

Im Falle einer Urheberrechtsverletzung, wer müsste dann die
News-Webseite darauf hinweisen?

Der freie Journalist

oder die Nachrichtenagentur?

Die könnte noch (falls zwischen ihr und dem Online-Magain nicht etwas anders vereinbart wurde), wegen der Nutzungsrechte ein Wörtchen mitreden. Evtl. wird der Autor eine Erhöhung seine Honorars verlangen können. Das kommt aber auf den Vertrag an, den er mit der Agentur hat.

Danke.

Gerne

Richard

Hallo,

Wahrscheinlich hat ja der Ursprungsjournalist mit dem Honorar seine Rechte am Text und zur Weiterverbreitung an die Agentur abgegeben. Müsste im Vertrag des Journalisten mit der Agentur stehen.

Wie sehen denn dann weiter die Verträge zwischen Nachrichtenagentur und Kunden aus? Normalerweise wird bei zugekauften Nachrichten die Nachrichtenagentur als Quelle angegeben, nicht der Journalist. Aber schon mal gar nicht der Journalist, der den Ursprungsartikel gekürzt hat :smile:

Es gibt aber auch Verträge mit Kunden, die ihnen das Recht einräumen, zugekaufte Inhalte als eigene auszugeben. Ist das nicht so, wäre es meiner Ansicht nach aber Sache der Agentur, auf die falsche Quelle hinzuweisen und um Unterlassung zu bitten.

Hallo, danke für die ersten Denkanstöße zu diesem Fall.

Zwischen Journalist und Nachrichtenagentur gibt es gar keinen Vertrag. Die Nachrichtenagentur nimmt die Texte einfach so ab und zahlt.

Somit gibt es keine Regelung, ob der freie Journalist den Text weiterverkaufen kann. Laienhaft gedacht könnte er doch also die News-Webseite darauf hinweisen, dass Sie den Text quasi ‚geklaut‘ haben und eine Rechnung stellen… oder?

Hallo!

Zwischen Journalist und Nachrichtenagentur gibt es gar keinen
Vertrag.

Doch, gibt es, wenn auch nur mündlich. Ohne Vertrag kein Geschäft.

Die Nachrichtenagentur nimmt die Texte einfach so ab
und zahlt.

Und macht WAS üblicherweise mit den Texten?

Laienhaft gedacht könnte er doch
also die News-Webseite darauf hinweisen, dass Sie den Text
quasi ‚geklaut‘ haben und eine Rechnung stellen… oder?

Das Wesen einer Nachrichtenagenturn ist es, Texte weiterverkaufen. Die News-Seite hat den Text also vermutlich völlig legal von der Agentur gekauft und auch bezahlt.

Strittig wäre dann nur noch, ob die Seite berechtigt war, einen eigenen Namen drüberzusetzen. Und das hängt im wesentlichen von den (stillschweigenden, mündlichen) Vereinbarungen zwischen Journalist und Agentur sowie zwischen Agentur und News-Seite ab. Werden denn die Texte von der Agentur mit Byline weiterverbreitet? Oder unter Agenturkürzel?

Gruß,
Masx

Hallo,

die Agentur verbreitet ihre Meldungen über einen kostenfreien täglichen Newsdigest (Newsletter). Die Abonnenten können sich dafür kostenfrei registrieren.

Normalerweise setzen andere Medien, die die Texte der Nachrichtenagentur verwenden ein Agenturkürzel.

Hallo,

Zwischen Journalist und Nachrichtenagentur gibt es gar keinen
Vertrag. Die Nachrichtenagentur nimmt die Texte einfach so ab
und zahlt.

Naja, irgendwas werden die schon in den AGB stehen haben. Wäre für den Journalist ja mal interessant, das zu wissen.

Somit gibt es keine Regelung, ob der freie Journalist den
Text weiterverkaufen kann.

Dass/wie jemand so amateurhaft ein Journalistenportal betreibt ist mir schleierhaft.

Laienhaft gedacht könnte er doch
also die News-Webseite darauf hinweisen, dass Sie den Text
quasi ‚geklaut‘ haben und eine Rechnung stellen… oder?

Äh, nee, weil Du auch schreibst:

die Agentur verbreitet ihre Meldungen über einen kostenfreien :täglichen Newsdigest (Newsletter). Die Abonnenten können sich dafür :kostenfrei registrieren.

Damit kostet die Nutzung der Nachricht für die registrierten Teilnehmer nichts. Aber eigentlich müsste (?) da irgendwas stehen, in welcher Form (Quellenangabe) die Nachricht verwendet werden darf.

Fazit: Da die Nutzung kostenlos ist, lohnen weitere Gedanken eh nicht. Höchstens in die Richtung, mal nach den Vertragsbedingungen zu bohren.

lg
Richard