Ich habe mich von meiner Ehefrau getrennt und benötige ein Auto um zur Arbeit zu fahren.
Meine Mutter würde mir das Geld vorstrecken und auch das Auto als Zweitwagen anmelden.
Meine Frage wäre, ob das angeschaffte Auto dann auch meiner Nochfrau gehören würde?
Und:
Wenn nicht, ob ich die KM-Pauschale beim FA einreichen kann?
wieso sollte das so sein? Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, daß in der Ehe erworbene Gegenstände beiden Eheleuten gehören. Tatsächlich gehören sie demjenigen, der sie gekauft hat.
vermutlich gilt für euch die Zugewinngemeinschaft.
Beim Autokauf mit geliehenem Geld sieht es so aus:
Auto für 20.000€ gekauft: 20.000€ Zugewinn
Schulden in Höhe von 20.000€: -20.000€ Zugewinn
Das ist also in der Summe Null.
Zudem gilt §1384 des BGB:
„Wird die Ehe geschieden, so tritt für die Berechnung des Zugewinns und für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle der Beendigung des Güterstandes der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags.“
Und ja, wenn du mit dem KFZ den Weg zur Arbeit machst, dann kann natürlich die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30€ pro km Entfernung geltend gemacht werden. Dazu muss das KFZ nicht auf deinen Namen zugelassen sein, es muss noch nicht einmal dein PKW sein - denn selbst als Radfahrer würdest du diese geltend machen können.