...bei Trennung was macht die Frau?

Hallo,

ich hätte gerne Eure Meinung zu folgendem Fall:

Eine Frau möchte sich von ihrem Mann trennen.
Sie war die letzten Jahre über ihn krankenversichert und hat bis auf 400Euro Jobs nicht gearbeitet.
Sie hat aber ein Kleinunternehmen welches zwar vielversprechend läuft - aber noch keinen Gewinn abwirft.
Sollte die Dame sich also trennen wollen - ist der Mann dann verpflichtet ihr Unterhalt zu zahlen?
Solange sie keine sozialversicherte Arbeit hat - hat sie Anspruch auf stattliche Unterstützung? - wer zahlt die Krankenversicherung?
Kann die Dame das Kleinunternehmen weiterführen oder muss das abgemeldet werden?

Danke schon mal und beste Grüße
Die Bea

Hallo!

Wenn sich Ehepartner trennen, hat derjenige Ehepartner, der das geringere Einkommen hat, gegen den anderen Ehepartner einen Anspruch auf Unterhalt.

Durch die Trennung ändert sich im Prinzip nichts an der Mitversicherung der Ehefrau in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehemannes. Sicherheitshalber könnte bei der Krankenkasse nachgefragt werden.

Die Ehefrau braucht zunächst ihre bisherige Erwerbstätigkeit nicht aufzugeben, auch wenn sie noch keinen Gewinn erzielt. Nach Ablauf eines Jahres seit der Trennung kann von ihr aber erwartet werden, dass sie durch eine Erwerbstätigkeit zur Bestreitung ihres Unterhaltsbedarfs beiträgt.

Besteht für die Ehefrau keine Krankenversicherung, muss sie selbst eine Versicherung abschließen und die Versicherungsbeiträge zahlen. Staatliche Leistungen dafür gibt es meines Wissens nicht. Sollte sie zur Zahlung der Versicherungsbeiträge nicht in der Lage sein, wird sie eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeitslosengeld II beantragen müssen.

Gruß, Franz

sie verlässt ihn

Eine Frau möchte sich von ihrem Mann trennen.

Das kommt immer häufiger vor.

Sie war die letzten Jahre über ihn krankenversichert und hat
bis auf 400Euro Jobs nicht gearbeitet.
Sie hat aber ein Kleinunternehmen welches zwar
vielversprechend läuft - aber noch keinen Gewinn abwirft.

Es läuft „vielversprechend“ aber es fällt nichts bei ab?!? Also das klingt etwas komisch. Könnte sein, dass sich da jemand „schön“ rechnet um Unterhalt zu fordern.

Sollte die Dame sich also trennen wollen - ist der Mann dann
verpflichtet ihr Unterhalt zu zahlen?

Ja. Wobei die die sache mit dem vielversprechenden Gewerbe sicherlich der Überprüfung bedarf.

Solange sie keine sozialversicherte Arbeit hat - hat sie
Anspruch auf stattliche Unterstützung?

Nun auf eine stattliche Beihilfe nicht. Ggf. eher eine staatliche Hilfeleistung.

  • wer zahlt die
    Krankenversicherung?

Zunächst weoterhin beitragsfreie Mitversicherung des Ehemanns, aber wenn sie ein Gewerbe hat, kann ebenso eine eigene Krankenversicherungspflicht bestehen. Das kommt auf die Einnahmen an. Auskunft erteilt jederzeit und gerne die Krankenkasse.

Kann die Dame das Kleinunternehmen weiterführen oder muss das
abgemeldet werden?

Also wenn es nichts abwirft, ist es sicherlich besser das abzumelden, da eine Menge Zeit und Ärger mit Ämtern/Kassen abgewendet werden kann. Die Krankenkasse will einkommenabhängig dann auch eigenen Beiträge sehen. Der Ehemann will nicht ewig zahlen, wenn sie selber Einkommen erzielt (und wieviel eigentlich) usw.

Hallo,

aber wenn sie ein Gewerbe hat, kann ebenso eine eigene
Krankenversicherungspflicht bestehen. Das kommt auf die
Einnahmen an.

Nein, das kommt nicht nur auf die Einnahmen an. ‚‚Hauptberuflich ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt.‘‘

http://www.abc-der-krankenkassen.de/hauptberuflich%2…

Auskunft erteilt jederzeit und gerne die
Krankenkasse.

Die man so schnell wie möglich kontaktieren sollte.

Kann die Dame das Kleinunternehmen weiterführen oder muss das
abgemeldet werden?

Wenn sie Leistungen beantragt und bekommt wird sie - unter anderem - der Vermittlung zur Verfügung stehen müssen. ‚‚Nebenher‘‘ das Gewerbe weiter betreiben und parallel alg II zu beziehen, dürfte also nicht funktionieren. Zumindest nicht bei nem ‚‚Vollzeit‘‘-Gewerbe.

MfG

1 „Gefällt mir“