Hallo,
wenn zum Mietbeginn die gemietete Wohnung noch nicht bezugsfertig ist, aber ein Ausweichquartier für einen Monat(kleine Wohnung) und für die Möbel eine Unterstellmöglichkeit vom Vermieter zur Verfügung gestellt wird, wie sieht es da aus bei Schäden an den Möbeln.
Wenn die Unterstellmöglichkeit z.B. feucht und muffig ist, ist der muffige Geruch der Möbel schon ein Schaden und wie berechnet sich der? Ebenso Transportschäden vom Übergangsquartier zur Wohnung (Kratzer, abgeplatzte Ecken)- wie berechnet man sowas?
Vielen Dank
Doreen
Hallo.
Der Geruch an den Möbeln dürfte sich verlieren. Ansonsten könnte man daran denken, eine gründliche Reinigung der Möbel in Rechnung zu stellen. Bei Kratzern, Absplitterungen etc. berücksichtigt man den Neuwert der Möbel und das Alter. Meist wird über die Versicherung des Transportunternehmens ein Pauschalbetrag abgerechnet.
An Hand des tatsächlichen Schadens, der sich aus dem Wert des geschädigten Gegenstandes und den Kosten einer Reparatur ergibt. Eine Beule im Golf kostet nicht so viel wie eine Beule im Jaguar.
vnA
Hi!
Ebenso Transportschäden vom
Übergangsquartier zur Wohnung (Kratzer, abgeplatzte Ecken)
Wer war der Transporteur?
Grüße,
Tomh