Hallo zusammen,
möchte hier gerne eine fiktive Situation schildern, und hoffe auf einige Meinungen dazu:
Angenommen, es gäbe einen Umzug einer Person in eine Stadt, in der der bisherige Telefon/DSL-Anbieter ebenfalls Leistungen erbringen kann, so dass eine außerordentliche Kündigung nicht infrage köme.
Weiterhin sei angenommen, dass diese Gesellschaft der umziehenden Person erzählt, für diesen Umzug fallen Gebühren an, und zusätzlich sei eine Vertragsverlängerung auf erneute zwei Jahre Mindestlaufzeit die Folge, da ein neuer Vertrag abgeschlossen werden würde.
Wäre es nicht eine komische Situation, da der Verbraucher im Falle von mehreren Umzügen (berufsbedingt häufiger nötig)ein Leben lang in den Fängen dieser Telefongesellschaft gefangen wäre??
Wäre ein solches Verhalten seitens dieses Unternehmens rechtens?
P.S. Gesetzt den Fall, ein Callcenter-Agent dieser Firma würde bezüglich dieser Bestimmungen auf die AGB´s verweisen, so sei angenommen, dass besagte Person in den AGB´s nichts hierüber finden konnte.
Was haltet ihr davon?
Gruß nic
