Bei Umzug neuen 2 Jahresvertrag bei Provider?

Hallo,

folgende fiktive Situation:
A zog vor 2 Jahren um und schließt mit dem regionalen Internetprovider einen Vertrag für DSL und Telefon über 2 Jahre.
Nach 8 Monaten mußte er umziehen, blieb aber im selben Gebiet, mußte bei dem Provider wieder einen neuen 2 Jahresvertrag abschließen, der alte Vertrag wurde aufgehoben, und mußte auch die Umzugsgebühren von fast 60,- Euro bezahlen- Hardware gab es nicht, Router mußte er sich selbst kaufen.
Nun muß A wieder umziehen, will aber nicht wieder einen 2 Jahresvertrag mit dem Anbieter abschließen- wollte er damals auch nicht, sondern denselben Vertrag behalten.
Wie sieht das aus?
Kann ein Provider bei Umzug jedesmal einen neuen 2 Jahresvertrag verlangen?
Vielen Dank
Wolly

Hallo,

Kann ein Provider bei Umzug jedesmal einen neuen 2 Jahresvertrag verlangen?

Nö. Aber er kann die Erfüllung des bestehenden Vertrages verlangen. Die besteht dann eben darin, dass man solange bezahlt, bis die Vertragslaufzeit abgelaufen ist. Wenn man öfter umzieht, sollte vielleicht darüber nachgedacht werden Tarifmodelle mit kürzeren Laufzeiten zu wählen und/oder notfalls auf mobiles Internet umzusteigen.

Grüße

Hallo,

Kann ein Provider bei Umzug jedesmal einen neuen 2 Jahresvertrag verlangen?

Nö. Aber er kann die Erfüllung des bestehenden Vertrages
verlangen. Die besteht dann eben darin, dass man solange
bezahlt, bis die Vertragslaufzeit abgelaufen ist.


was aber die Telekom nicht daran hindert, dies so zu tun…
leider gibt es keine einheitliche Rechtssprechung hierzu. Einlassen sollte man sich auf solche Anbieter grundsätzlich nicht.

was aber die Telekom nicht daran hindert, dies so zu tun…
leider gibt es keine einheitliche Rechtssprechung hierzu.
Einlassen sollte man sich auf solche Anbieter grundsätzlich
nicht.

Leider sind die AGBs der Anbieter so verwrren geschrieben, daß man das meiste gar nicht versteht, oder es wird einfach übergangen.
Ich war der Meinung, wenn jemand umzieht und bezahlt dafür ja auch eine Gebühr, dann läuft der Vertrag so weiter.
Es gibt leider nur sehr wenige Anbieter, die Verträge mit kürzeren Laufzeiten anbieten- und dann auch nicht in jeder Region.
Die Alternative mit dem Stick schon ausprobiert- ist keine wirkliche Alternative, da entweder schlechter Empfang oder viel zu wenig download- Volumen.

gilt das noch?
Ein Kunde hatte mit einem Anbieter einen Vertrag über einen DSL-Anschluss geschlossen. Dann zog der Kunde um. In der Wohnung an dem neuen Wohnort konnte der DSL-Anschluss des Anbieters nicht verwendet werden und der DSL-Provider auch keine Abhilfe schaffen. Der Anbieter verzichtete dennoch nicht auf die Zahlungen des Kunden, der seinen DSL-Vertrag daraufhin kündigte. Der Anbieter akzeptierte die Kündigung seines Kunden nicht, doch das Gericht wies dessen Klage ab. Die Kündigung sei wirksam gewesen, urteilte das Amtsgericht München. Denn ein Vertragspartner, der zu einer Leistung nicht im Stande ist, habe auch keinen Anspruch auf Gegenleistung.

Urteil des AG München, 271 C 32921/06 vom 20.03.2007

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Hallo,

Urteil des AG München, 271 C 32921/06 vom 20.03.2007

solche Urteile, noch dazu auf Amtsgerichtsebene, sind selten allgemein anwendbar. Da müssen wahrscheinlich noch weitere Aspekte hinzukommen. Denn der Anbieter kann schließlich auch wenig dafür, wenn der Kunde umzieht. Ich meine auch, in jüngster Zeit von einem (höherinstanzlichen) Urteil gelesen zu haben, wonach sowas eben persönliches Pech des Kunden ist.
Interessant wäre jedoch in der Tat, wieso trotz Umzugsbebühr eine Vertragsverlängerung verlangt wird und inwiefern dies durch die AG B gedeckt ist.
Wie immer kommt es also auf die Details an.

Grüße

Interessant wäre jedoch in der Tat, wieso trotz Umzugsbebühr
eine Vertragsverlängerung verlangt wird und inwiefern dies
durch die AG B gedeckt ist.
Wie immer kommt es also auf die Details an.

Grüße

Hallo,
ja, das Gesetz wurde ja gekippt vom BGH zugunsten der Provider.
Nur hierbei geht es eben um einen normalen Umzug innerhalb des Gebietes desselben Providers, in dem Fall ewetel.
Der Vertrag hätte ja weiterhin bestanden, der Provider hatte keinerlei finanzielle Einbußen.
Gibt es darüber evt. neuere Urteile?

Hallo,

ja, das Gesetz wurde ja gekippt vom BGH zugunsten der
Provider.

Wovon redest Du eigentlich? Welches Gesetz meinst Du und seit wann kann der BGH eins kippen?
Gruß
loderunner (ianal)

Sehr interessantes Urteil!
Die meisten Anbieter sehen das nämlich anders.

internetstick
Das mit dem Volumen ist nicht immer so. Für 20€ erhält mein Tchibo eine 5GB-Flat. daran schon gedacht? Netz: O2.

Das mit dem Volumen ist nicht immer so. Für 20€ erhält mein
Tchibo eine 5GB-Flat. daran schon gedacht? Netz: O2.

Wir haben sowohl den von Aldi als auch jetzt, ganz neu, den von Tchibo.
Die Verbindung ist bei beiden nicht schneller als edge, da wir eben nicht in einem Ballungsgebiet wohnen, und mit 5 GB käme ich nicht aus, da wir sehr viel im Internet machen

Sorry, habe mich vertan, es ging natürlich nicht um ein „Gesetz“, sondern um das „Urteil“ vom Amtsgericht München.