Hallo
Aber ich muß nochmal nachfragen, es ist also egal, daß ich
mich in dem Bundesland (Ba-Wü) arbeitssuchend melde, in dem
ich ja überhaupt keine Arbeit „will“?
ist egal. die Computertechnik ermöglicht es dem Arbeitsvermittler deinen regionalen Wunsch zu berücksichtigen. Du kannst aber unabhängig von der AA selber bei http://www.arbeitsagentur.de/ dein Stellengesuch einstellen. Dabei erlebst du selbst, wie das funktioniert und du leistest einen aktiven Beitrag, eine Arbeitslosigkeit zu vermeiden (ist selten in einer Vita förderlich)
Wie ist es dann, wenn ich Job-Vorschläge für den neuen Wohnort
(Hamburg) bekomme, aber noch nicht umgezogen bin, bin ich
verpflichtet jeden Termin wahr zu nehmen.
nein. so lange du noch nicht arbeitslos bist und Alg beantragt hast, hast du auch keine weiteren Verpflichtungen, außer § 37b s.o.
Wie verhält es sich
dann mit den doch nicht ganz unerheblichen Reisekosten?
dazu (Zitat): Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung (UBV)
Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden sowie Ausbildungssuchenden können zur Beratung und Vermittlung Bewerbungskosten und Reisekosten in bestimmtem Umfang erstattet werden.
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.
Als unterstützende Leistungen können Kosten
- für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten),
- im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten)
übernommen werden.
Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden. Die Agenturen für Arbeit haben die Möglichkeit, Bewerbungskosten pauschaliert zu erbringen.
Als Reisekosten können die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden. Bei mehrtägigen Fahrten kann ggf. zusätzlich ein Tagegeld von 16 Euro (bei ganztätiger Abwesenheit), für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt ein Betrag von 8 Euro erbracht werden. Daneben können die Übernachtungskosten berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zu den Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung finden Sie im Merkblatt 3.
Hinweis: sollte eine Kündigung ausgesprochen sein - schriftlich - dann bist du vermutlich von Arbeitslosigkeit bedroht
noch was: geh sofort zur AA und laß dich beraten. Das bewahrt dich vor finanziellen Einbußen.
Gruß
Otto
Danke!
Hallo manne,
Jetzt ist die Frage, wo ich
mich arbeitssuchend melden muß und wann?
Die Regelung dazu findest du hier
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__37b.html
Arbeits suchend kannst du dich in jeder Arbeitsagentur
melden.
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSCo…
Ausserdem, ob ich
eine Sperre zu erwarten habe? Normalerweise ja, aber wie ist
es wenn ich das Referendariat meiner Freundin als Begründung
für den Umzug angebe?
Das wird wohl weniger als Begründung herhalten können, um
keine Sperre zu erhalten. Wenn du deine Freundin in der
Zwischenzeit z.B. heiratest und dann mit deiner Frau umziehst,
sieht die Sache wohl anders aus.
MfG