Hallo!
Bei uns in der Straße kommt es in letzter Zeit immer häufiger vor, dass Leute im Kreuzungsbereich parken. Dadurch wird die ohnehin schon schmale Straße weiter verengt und wenn 2 Autos sich „begegnen“ muss erst groß rangiert werden!
Kann man in so einem Fall die Polizei rufen? Und was ist, wenn das Auto, bis die Polizei da ist, schon wieder weg ist?
Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
Hallo
Natürlich kann man da die Polizei rufen. Allerdings muss man auch Verständnis dafür haben, je nach dem wo man wohnt, eine solche Situation nicht unbedingt ganz oben auf der Prioliste steht. Aber sicherlich wird sie sich die Situation anschauen. Wenn die Autos dann schon weg sind, haben sie Glück gehabt. Am besten, wenn die Autos weg sind, sie Polizei noch einmal darüber informieren, dass es sich erledigt hat. Aber an sonsten, kann da gar nichts passieren. Also, einem selbst meine ich jetzt.
Vielleicht wird man am Telefon oder vor Ort noch kurz ihre Personalien notieren. Das ist aber nur für den zu fertigen Bericht. Also deshalb keine falsche Scheu.
Gruß
Also,
der ruhende Verkehr (so nennt man das Halten oder Parken) wird in Rhld-Pf. schon seit über 25 Jahren von den Kommunen/Gemeinden verfolgt und bearbeitet. D.h. grundsätzlich nicht die Polizei sondern die Gemeinde verständigen.
Außerhalb der Geschäftszeiten ist nur noch die Polizei da (in manchen Städten gibt es auch Nachtschichten). Dann wäre diese „zuständig“. Ob im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ein Falschparker gleich abgeschleppt oder umgesetzt wird, entscheidet der Einzelfall. In vielen Fällen ist es für die Anwohner zwar ärgerlich einmal mehr zu rangieren aber nicht unbedingt verhältnismäßig das Fahrzeug zu entfernen.
Wenn es ein Dauerzustand ist, ist die Kommune am Zug um die Verhältnisse längerfristig zu klären. Das ist nichts für die Polizei.
Kann man in so einem Fall die Polizei rufen?
Ja.
Und was ist, wenn
das Auto, bis die Polizei da ist, schon wieder weg ist?
Wenn Sie das Kennzeichen notiert oder die Situation fotografiert haben, dieses der Polizei zukommen lassen.
Die Verwarnung wird dann über das Ordnungsamt an den Halter geschickt.
Hallo,
zunächst ist es so, dass die Polizei bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten für andre Stellen tätig wird. Es ist eigentlich Aufgabe der Kommunen bzw. der Bußgeldstellen. Also Gemeinde, Stadt, Landratsamt. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige geht immer an die Bußgeldstelle und von dort bekommt der Fahrer dann sein Bußgeld. Wenn ein Fahrer besonders krass falsch parkt, dann kann man das auch selbst fotografieren (Handy)und an die Bußgeldstelle schicken. Gut wäre ein zweiter Zeuge. Von dort wird dann der Falschparker angeschrieben. Um den Sachverhalt aber beurteilen zu können, müßte man die Kreuzung kennen. Wie stark befahren? Reines Wohngebiet? Ist es eine Stadt oder ein Dorf? Entsteht eine Behinderung oder auch eine Gefährdung? Wenn Kraftfahrer gezwungen werden, in einem Wohngebiet langsam zu fahren, dann hat das auch seine guten Seiten. Kinder und alte Menschen können die Straße gefahrloser begehen. Also zum Beurteilen müßte ich wesentlich mehr wissen. Ich empfehle mit dem Problem zur nächsten zuständigen Polizeidienststelle zu gehen und dort mal nachzufragen, wie die das sehen. Das wäre sicher sehr hilfreich. Gruß KL
Hallo
Man kann schon die Polizei rufen aber ob das so eine Gute Idee ist weiß ich nicht. Vielleicht wohnt der oder die jenige in der Straße und wenn man sich sicher ist kann man ihn ja Mal darauf ansprechen.
Piri_90
Hallo,
bis 5 meter vor den schnettpunkten der bordsteinkanten entfernt ist das parken verboten, damit eben an kreuzungen platz zum abbiegen bleibt.
Du kannst die polizei rufen und diese leute anzeigen wegen ordnungswidrigem parken mit behinderung.
Folgt dir die polizei in deiner ansicht, werden die fahrzeuge umgesetzt und es ist wieder platz.
Wenn die fahrzeuge bei eintreffen der polizei schon wieder weg sind, passiert nichts.
Du könntest dir die kennzeichen notieren und sie trotzdem anzeigen - dann wirst du als zeuge vermerkt.
(Das würde ich nur tun, wenn mir etwas besonders wichtig ist!)
Ich hoffe, ich konnte helfen.
o)
Liebgruß
Karsti
Hallo,
klar können sie bei konkreten Behinderungen jederzeit die Polizei rufen. Der bessere Weg dürfte allerdings ein Anruf beim Ordnungsamt sein (die sind für den stehenden Verkehr zuständig). Erläutern sie die generelle Situation und bitten um Abhilfe.
LG