Hallo Experten,
ist es korrekt,dass man jetzt bei einem Wechsel des Versicherers automatisch in SF75 hochgestuft wird, auch wenn man bereits weit darunter war (ohne Schadenfall)?
Danke und viele Grüße
Gabi
Hallo Experten,
ist es korrekt,dass man jetzt bei einem Wechsel des Versicherers automatisch in SF75 hochgestuft wird, auch wenn man bereits weit darunter war (ohne Schadenfall)?
Danke und viele Grüße
Gabi
Hallo Gabi,
was bitteschön soll SF 75 sein? Die Schadenfreiheitsklasse (SF) eines 93 Jährigen??? Und der Wechselt die Versicherung??
Oder meinst du evtl. die SF2 oder 3, die der neue Versicherer beim alter erfragt und beim neuen Versicherer ist die Zuteilung der SF Klassen eine andere als beim bisherigen Versicherer. Aber das fragt man ja vorher ab. Also hilf mir, was meinst du??
Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Michael,
sorry - da hab ich wohl was durcheinandergebracht… Ich kenn mich bei Versicherungen nicht wirklich aus 
Der Fall ist dieser: Herr Y (41 Jahre) hat ein neues Auto gekauft und wollte zu einer anderen Versicherung wechseln. Bisher war er auf 45 (Prozent, wenn’s nicht SF ist?), bei der neuen Versicherung sollte er mit 75 anfangen - dies sei jetzt generell so bei Wechsel des Versicherers.
Verstehst Du jetzt besser, was ich meine?
Danke und viele Grüße
Gabi 
Also, übertragen werden keine Prozente sondern die schadenfreien Jahre. Der neue Versicherer (VR) erfragt beim alten VR das so genannte Rabattgrundjahr. Anhand dessen bestimmt er die SF Klasse, die dann widerum aus der jeweiligen Tabelle die Prozente hergibt. Jetzt ist zum Einen die Zuordnung von VR zu VR unterschiedlich, zum Anderen gibt es verschiedende Tabellen für PKW, Lieferwagen und auch Krafträder. Wenn man also bei einem Krad 45% hat, bekommt man diese ggf. schon nach 3 schadenfreien Jahren, beim PKW entsprechen SF3 aber 70%. Du siehst, es gibt vieles zu Berücksichtigen. Es könnte aber auch sein, dass dein Bekannter mit diesem Fzg. beim alten VR eine Sondereinstufung bekommen hatte. Weitergegeben werden aber nur die tatsächlich erfahrenen Jahre, aber das ist keine Bestrafung des neuen VR. Lass es dir am besten ml von dem neuen Betreuer erklären.
Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke schön 
Hallo Michael,
vielen Dank - das macht Sinn. Ihm wurde erklärt, dass das jetzt generell so sei, dass man bei Versicherungswechsel hochgestuft würde. Dann macht ein Wechsel aber gar keinen Sinn mehr…
Viele Grüße
Gabi
quatsch
Hallo Michael,
vielen Dank - das macht Sinn. Ihm wurde erklärt, dass das
jetzt generell so sei, dass man bei Versicherungswechsel
hochgestuft würde.
die Aussage ist definitiv falsch!
Dann macht ein Wechsel aber gar keinen Sinn
mehr…
auch das ist, so oder so, nicht richtig!
Viele Grüße
Gabi
Grüße
Jesch