Hallo an Alle,
ich habe im Jahr 2001 eine Zusatzrente bei einem deutschen Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Damals war ich 16 Jahre alt, sodass ich bei Vertragsabschluss noch Minderjährig war. Auf dem Vertrag steht zwar meine Unterschrift und die von dem Versicherungsvertreter, aber ein Elternteil von mir hat nicht unterschrieben. Wie es dazu gekommen ist, kann ich heute nicht mehr sagen. Heute bin ich ja Volljährig und der Vertrag existiert noch.
Da der Rentenvertrag ganz normal gestartet ist und ich auch Beiträge gezahlt habe, würde ich gerne mal unabhängig wissen, was in einem solchen Fall mit meiner angesparten Summe passiert, wenn ich es offiziell bei der Versicherung melde bzw. da mal nachfragen sollte.
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen, oder auch einen Tipp geben wen ich da mal fragen kann.
Wo ist das Problem ?
Es hat doch ein Elternteil als Erziehungsberechtigter unterzeichnet. Das genügt.
Es ist anzunehmen beide haben(hatten zum damaligen Zeitpunkt) das gemeinsame Sorgerecht und sind deshalb auch gegenseitig vertretungsberechtigt.
Sollte ein Vertrag aus bestimmten Gründen rückabgewickelt werden, dann bekäme man das eingezahlte Geld zurück.
Auch dann ist der Vertrag nicht ungültig. Er wäre schwebend unwirksam.
Ist man volljährig, kann man selbst entscheiden, widerruft man ihn oder nicht.,
Offenbar ja nicht.
Hallo,
es hat kein Elternteil unterschrieben.
Also könnte ich jetzt nochmal zur Versicherung gehen und nochmal „offiziell“ als Volljähriger unterschreiben?
Das steht im Gesetz irgendwie anders: (1) Die elterliche Sorge umfasst die Vertretung des Kindes. Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich; ist eine Willenserklärung gegenüber dem Kind abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Elternteil. Ein Elternteil vertritt das Kind allein, soweit er die elterliche Sorge allein ausübt oder ihm die Entscheidung nach § 1628 übertragen ist.
Einzige Ausnahme: Bei Gefahr im Verzug ist jeder Elternteil dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der andere Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.
Gefahr im Verzuge vermag ich hier aber nicht zu erkennen.
Bevollmächtigen ja, aber das ist in vielen Fällen nicht praktikabel, weil ja die Vollmacht immer präsentiert werden müßte. Außerdem gibt es ja so viel täglichen Kleinkram nicht, bei dem man als gesetzlicher Vertreter agieren müßte.
Hi
du hast doch unterschrieben. Der Vertrag war aber „schwebend unwirksam“, da die Eltern nicht unterschrieben haben.
Jetzt kommt es drauf an, wie lange du schon volljährig bist. Wenn gerade erst, müsstest du den Vertrag widerrufen können - wenn schon länger: durch die weitere Zahlung der Beiträge bzw. das du der Abbuchung über einen längeren Zeitraum nicht widersprochen hast, hast du den Vertrag „konkludent“, also durch schlüssiges Handeln, akzeptiert.
Also: du brauchst nicht noch mal unterschreiben.