Hallo!
Nehmen wir an, Person A hätten bei der hessischen Kommunalwahl gestern Folgendes erlebt:
Während A in der Wählerschlange steht, beobachtet er, wie die Personen vor ihm bei den Wahlhelfern jeweils ihren Wahlschein, bzw. hier: ihre Wahlbenachrichtigung, abgeben und die betreffende Person daraufhin vom Wahlhelfer im Register abgehakt wird und die Wahlunterlagen ausgehändigt bekommt.
Nun fällt A plötzlich auf: Keiner zeigt seinen Perso (oder von mir aus auch seinen Reisepass) vor bzw. die Wahlhelfer fordern die Wähler auch gar nicht dazu auf, sich zusätzlich (zum Wahlschein) auszuweisen.
Nehmen wir weiter an, dass sich dieser Vorgang nicht etwa auf dem Dorf abgespielt hat, wo „jeder jeden“ kennt (und die Wahlhelfer den Wähler eventuell auch ohne Ausweis eindeutig identifizieren können), sondern in einem (großen) Wahlbezirk einer Großstadt, wo sich die allerwenigsten persönlich kennen. (Was mit den vorangegangenen Wählern ist, weiß A nicht, aber A und sein Begleiter B waren den Wahlhelfern definitiv nicht bekannt.)
Eine Überprüfung, ob der Wähler auch wirklich derjenige Wahlberechtigte ist, der auf der Wahlbenachrichtigung steht, findet also nicht statt.
Theoretisch wäre es also (im harmlosesten Fall) möglich gewesen, dass Person X morgens mit seiner eigenen Wahlbenachrichtigung (ob nun mit oder ohne Perso) wählen geht, und abends nochmal mit dem Wahlschein seines Nachbarn (der selbst nicht zur Wahl gegangen ist, denn sonst wäre sein Wahlschein ja schon „eingezogen“ worden), oder?
(Und Tintenfinger werden hierzulande ja auch nicht mehr verpasst. 
Um die Probe aufs Exempel zu machen, reicht A, als er an der Reihe ist, dem Wahlhelfer ausdrücklich nicht nur die Wahlbenachrichtigung, sondern hält ihm auch noch (mehr oder weniger) demonstrativ seinen Perso hin. Und was macht der Wahlhelfer? Er winkt ab; nimmt den Perso nicht!
Mehrer andere Wahlhelfer (z.B. die an den Urnen und die an der Tür) sind übrigens die ganze Zeit über in unmittelbarer Nähe zum geschilderten Geschehen, haben aber offenbar nichts zu kritisieren. Aufgrund des Alters der Wahlhelfer schätzt A auch, dass diese den Job nicht zum ersten Mal machen und eigentliche wissen müssten, wie der Hase läuft. (Oder sie sind über die Jahre einfach nachlässig geworden.)
(B ist übrigens der Meinung, dass dieses Verhalten kein Einzelfall ist, sondern dass ihm diese Nichtüberprüfung der Identität auch schon bei vergangenen Wahlen aufgefallen ist. Nur hatte er sich bis zum gestrigen Tage keine Gedanken darüber gemacht…)
Auf der Wahlbenachrichtigung steht übrigens ausdrücklich, dass man zusätzlich zur Benachrichtigung auch seinen Ausweis zur Wahl mitbringen muss bzw., wenn man die Benachrichtigung verliert oder vergisst, dass dann auch nur der Ausweis zum Wählen ausreicht; aber nirgendwo, dass alleine die Benachrichtigung ausreicht!
Meine Fragen daher:
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Haben die Wahlhelfer mit ihrem Verhalten gegen ein oder mehrere Gesetze verstoßen (ich gehe davon aus - oder ich stehe hier total auf dem Schlauch und sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht…), und wenn ja: gegen welche/s (inkl. Paragraph(en))?
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Welche Konsequenzen hätte es
a) für die betroffenen Wahlhelfer und
b) für die Wahl in diesem Bezirk oder gar der ganzen Stadt,
wenn dieses Verhalten jemand zur Anzeige bringen würde? -
Würde sich neben evtl. der Rechtsgrundlage (verschd. Landes-/Bundesgesetze) im Grundsatz etwas an der Rechtslage ändern, wenn es sich hier statt um die hessische Kommunalwahl um die eines anderen Bundeslandes, eine Landtagswahl oder eine Bundestagswahl gehandelt hätte? (Vermutlich nein.)
(Nur „im Grundsatz“, sprich: Ihr sollt/müsst mir hier jetzt nicht alle möglichen Gesetze aufzählen, falls es hier kein Bundes(einheitliches)gesetz gibt, das greift.
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Wie seht Ihr das: Sollte A die Vorkommnisse irgendwo melden? (Ich rede jetzt nicht gleich vom Anzeigeerstatten bei der Polizei, sondern erstmal vom Wahlleiter (der Stadt? des Bezirks?) oder so; denn A geht es hauptsächlich darum, dass sowas zukünftig nicht mehr vorkommt, und nicht darum, die Wahl wiederholen zu lassen.

Wo wäre hier „oder so“?
Versteht mich bitte nicht falsch: Ich bin kein Korinthenkacker. Aber für mich wäre ein solcher fiktiver Vorgang definitiv kein Kavaliersdelikt, sondern ich bin der Meinung, wenn irgendwo Wahlen streng nach Vorschrift ablaufen sollten (und das „streng nach Vorschrift“ ist hier mal nicht negativ gemeint
, dann doch hier in Deutschland, oder?
Und wie heißt es doch so schön: „Wehret den Anfängen!“, auch wenn es hier mutmaßlich „nur“ um Nachlässigkeit handelt und nicht um Betrugsabsicht.
Was würde die OECD wohl zu so einem Verhalten sagen?
(Okay, diese Frage gehört wohl eher ins Politikbrett… 
Vielen Dank im Voraus (auch fürs Lesen 8) für die Beantwortung meiner Fragen!
Viele Grüße, VW28