Kommt auf die Steuerart an
Hi !
Bei Immobilien fallen mir standardmäßig 3 Steuerarten ein:
- Grunderwerbsteuer
- Grundsteuer
- Einkommensteuer
Für die beiden erstgenannten wird, nach § 22 AO in aller Regel das Lagefinanzamt zuständig sein. http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__22.html
Für die Einkommensteuer ist nach § 19 Abs. 2 AO (http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__19.html ) grundsätzlich auch das Lagefinanzamt zuständig, also das Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die Immobilie befindet.
Nun kann es aber möglich sein, dass sich mehrere Finanzämter dazu entschlossen haben, Kompetenzen zu bündeln und so bestimmte Aufgaben, für die Sie eigentlich zuständig sind, an eine andere Stelle abzutreten. Es dürfte daher am erfolgversprechendsten sein, beim Lagefinanzamt nachzufragen, ob dieses für alle 3 Steuerarten zuständig ist.
BARUL76
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