Moin!
Nehmen wir folgendes an:
Gerd Glücklich fährt mit seinem eigenwillig gestalteten, aber nichtsdestotrotz vollkommen verkehrstauglichen Mokick aus DDR-Produktion (Simson S50B1) innerhalb einer Ortschaft u wird von der Polizei angehalten. Er händigt dem Polizisten, wie gewünscht, sämtliche Unterlagen (Führerschein, Versicherungsschein, Betriebserlaubnis) aus u der Polizist beäugelt das Fahrzeug kritisch. Da der offensichtlich schlechtgelaunte Polizist aufgrund ständiger Wartung nichts anstößiges finden konnte, bemängelt er den Lenker, der kein Prüfzeichen trägt. Wie auch, es handelt sich ja um nen Lenker aus DDR-Produktion, der eben nicht über so eine Nummer verfügt… Da er felsenfest davon überzeugt ist, dass der Lenker einer Prüfung durch einen aaS ( a mtlich a nerkannten S achverständigen) bedarf, stellt er einen Mängelschein aus. Diese Prüfung wird durch Gerd noch am selben Tag bei der DEKRA angeschoben, und siehe da, der Lenker ist lt DEKRA-Prüfer „i.O., Anbau ohne Abnahme möglich“ (so lautet der Vermerk aufm Mängelschein)
Bei wem liegt eigentlich die Beweispflicht in diesem oder ähnlichen Fällen, dass es legal is, mit was man unterwegs ist? Bisher is Gerd immer davon ausgegangen, dass er so lange unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen is, aber hier musste er aufgrund der Unfähigkeit des Beamten seine Unschuld selber beweisen. Wer zahlt ihm den Aufwand, zum Prüfer zu fahren u die ggf entstandenen Auslagen?
Nochmal: Zu dem Lenker gibts keinerlei Unterlagen, anhand derer er eintragungsfähig wäre, da es sich um nen originalen DDR-Crosslenker handelt, der alle Vorgaben des Herstellers, Simson Suhl, erfüllt. Und in der DDR waren Eintragungen im heutigen Sinne einfach nicht möglich…
Würde es denn einen Sinn ergeben, eine Kopie vom Mängelschein mitzuführen, um die bereits erfolglose Bemängelung des Lenkers bei ner Kontrolle nicht erneut durchmachen zu müssen?
Gruss
Mutschy
Moin!
Tag!
Bei wem liegt eigentlich die Beweispflicht in diesem oder
ähnlichen Fällen, dass es legal is, mit was man unterwegs ist?
Bisher is Gerd immer davon ausgegangen, dass er so lange
unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen is, aber hier musste
er aufgrund der Unfähigkeit des Beamten seine Unschuld selber
beweisen. Wer zahlt ihm den Aufwand, zum Prüfer zu fahren u
die ggf entstandenen Auslagen?
Die Unschuldsvermutung gibts nur im Strafrecht. Gerd muss schon die Nachweise für die Zulässigkeit bringen. (Die Polizei muss ihm auch nicht nachweisen, dass er keine Fahrerlaubnis hat: Wenn er die bei einer Kontrolle nicht dabei hat, müssen sie davon ausgehen, dass er keine hat, und er muss nach Hause laufen.)
Kurz: Die Beweispflicht liegt bei Gerd.
Nochmal: Zu dem Lenker gibts keinerlei Unterlagen, anhand
derer er eintragungsfähig wäre, da es sich um nen originalen
DDR-Crosslenker handelt, der alle Vorgaben des Herstellers,
Simson Suhl, erfüllt. Und in der DDR waren Eintragungen im
heutigen Sinne einfach nicht möglich…
Eine Zulassung (Betriebserlaubnis) hat die Karre doch trotzdem. Da lässt man sich den Lenker eintragen und gut. Das macht, glaube ich, der TÜV.
Würde es denn einen Sinn ergeben, eine Kopie vom Mängelschein
mitzuführen, um die bereits erfolglose Bemängelung des Lenkers
bei ner Kontrolle nicht erneut durchmachen zu müssen?
Nö, weil der Umstand, dass zur Zeit …sowieso… keine Mängel bestanden haben, ja nicht besagt, dass jetzt keine Mängel bestehen.
Tipp: Anfrage beim Bundesverkehrsministerium. Da dürfte man Auskunft hinsichtlich Sonderregelungen bei DDR-Karren geben können.
Gruß zurück
Hoi.
Hm, die Ansicht finde ich bedenklich.
Wenn ich einen Oldtimer fahre, der eine deutsche Betriebserlaubnis bzw. Papiere hat, da laufe ich doch nicht jede Woche zum TÜV/DEKRA, weil jeder Dorfschupo Zweifel an der Verkehrstüchtigkeit/korrekte Betriebserlaubis meines Autos hat - gibts ja genug „Sondersachen“ bei Oldies oder Fahrzeugen aus anderen Ländern.(Ich hatte mal eine 1966er Citroen DS 21 - Ein-Speichen-Lenkrad, Gurte nur vorne, Schwenkscheinwerfer…alles erlaubt ohne Eintragung in die Papiere, weil ab Werk)
Auch ein Polizist muß begründen, warum er denkt, dass etwas nicht richtig sei. Ich würde jedenfalls bei der Polizei einen Erstattungssantrag stellen, wenn mir Auslagen entstehen die der Staat (ohne Not) zu verantworten hat - ähnlich wie beim Gericht das „Zeugengeld“. Auch im Verwaltungsrecht gibt es die Möglichkeit des Ersatzes, wenn der Widerspruch gegen den Verwaltungsakt erfolgreich war.
Natürlich kann nicht jeder (Polizist) alles wissen, welche Bauteile eine Sondereintragung benötigen, aber das ich auf den Kosten evtl. sitzen bleiben soll, wenn alles in Ordnung ist…
Ciao
Garrett
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Hallo,
wie bereits geschrieben, man spart viel Zeit und Nerven, wenn man alles eintragen läßt.
Ich denke an die Halter, die stundenlang in einer Kontrolle stehe, weil der Beamte jede ABE einzeln prüfen muß. (Falls dabei)!!!
Gruß
premme
Hallo,
Moin!
wie bereits geschrieben, man spart viel Zeit und Nerven, wenn
man alles eintragen läßt.
Mag sein, aber das geht nich so einfach. Grade bei diesem Lenker sagt eben der DEKRA-Mann, dass er OHNE ABNAHME anbaufähig is. Den Mängelschein hat Gerd sich nu kopiert u führt ihn nun sicherheitshalber zusätzlich zu den Fzg-Papieren mit.
Ich denke an die Halter, die stundenlang in einer Kontrolle
stehe, weil der Beamte jede ABE einzeln prüfen muß. (Falls
dabei)!!!
Das kenn ich nur zu gut. Papas E30 Cabrio hat insgesamt 4 Zulassungsbescheinigungen voller Eintragungen (Reifen, Fahrwerk, Elektrische Gimmicks). Da kommt bei ner Kontrolle richtig Freude auf ^^
Gruß
premme
Gruss
Mutschy