Hallo ihr Lieben!
Erste Frage: - nur mal rein theoretisch - was würde passiert, wenn man eine Wohnung mietet ohne ein Übergabeprotokoll zu haben. Angenommen, das Mietverhältnis endet und es wird ein Mangel festgestellt: Muss nun der Mieter dem Vermieter nachweisen, dass er den Mangel nicht verursacht hat oder anders herum?
Und eine zweite kleine Frage: Rechnen Rechtsanwälte nach einer Art Gebührenordnung ab oder kann jeder Anwalt eigene Gebühren haben?
Danke für eure Mühe!
Liebe Grüße vom Kätzchen!
Kann der Vermieter (z. B. mit Zeugen oder mit einem Übergabeprotokoll) beweisen, dass keine Beschädigungen bei Einzug vorhanden waren, muss der Mieter beweisen, dass der Schaden bereits bei Einzug vorhanden war.
Rechtsanwälte rechnen nach der RVG ab. Die Gebühren richten sich nach dem Streit-/Gegenstandswert. Rechtsanwälte können aber auch mit ihrem Mandanten eine Honorarvereinbarung treffen, wobei die unterliegende Gegenseite nur die gesetzlichen Gebühren nach der RVG ersetzen muss.
Kann der Vermieter (z. B. mit Zeugen oder mit einem
Übergabeprotokoll) beweisen, dass keine Beschädigungen bei
Einzug vorhanden waren, muss der Mieter beweisen, dass der
Schaden bereits bei Einzug vorhanden war.
Dh. der Vermieter müsste als erstes den Nachweis erbringen?
Vielen Dank für die rasche Antwort & Liebe Grüße!
Kann der Vermieter (z. B. mit Zeugen oder mit einem
Übergabeprotokoll) beweisen, dass keine Beschädigungen bei
Einzug vorhanden waren, muss der Mieter beweisen, dass der
Schaden bereits bei Einzug vorhanden war.
Mmmhhh, sicher?
Bei Einzug hat der Mieter keinen Mangel in der Mietsache festgestellt, offenbar mängelfrei übergeben. Jetzt ist offensichtlich ein Mangel vorhanden. Den der Vermieter gegenüber Mieter anzeigt. Entscheiden hier nicht die Tatsachen? Weshalb sollte der Vermieter in der Beweispflicht sein?
Gruß
Der Franke
Moin, Kätzchen,
rein akademisch muss derjenige, der eine Forderung stellt, auch belegen, dass sie zu Recht besteht.
In der Praxis muss sich der Mieter allerdings fragen lassen, warum er seit dem Einzug mit diesem Mangel gelebt hat, anstatt vom Vermieter die Behebung zu verlangen.
Gruß Ralf