meine Freundin ist Lehrerin (Beamte) und somit in der PKV mit 50%.
Ich bin bisher in der GKV habe nun aber die Möglichkeit in die PKV zu wechseln.
Da eine Rückkehr in die GKV sich ja als kaum möglich erweisen sollte bin ich gerade am überlegen, ob sich für mich ein Wechsel lohnt. Als ergänzende Info: Ich war von Geburt an bis zu meinem 27 Lebensjahr in der PKV (jetzt bin ich 30) und habe eine Anwartschaftversicherung abgeschlossen.
Meine Frage ist, bei wem werden Kinder mitversichert? Sollten sie zu mir in die PKV kommen, wäre es natürlich ein teurer Spaß und ein Verbleib in der GKV zu überlegen.
Oder können wir sie bei meiner Freundin zu 50 (?)% mitversichern?
Vielen Dank und Grüße
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Können wir als Ehepaar also frei darüber entscheiden, bei wem die Kinder mitversichert werden?
Natürlich haben Sie recht, dass Leistungen mindestens genauso entscheidend sind, wie die Kosten.
Ich würde generell in die PKV wechseln, wenn ich die Möglichkeit dazu habe, da die Leistungen auch immernoch in der PKV bedeutend besser sind, als in der GKV. Deine Kinder können aber ruhig zur Mutter wechseln.
Einen Wechsel in die PKV würde ich an Ihrer Stelle nur vornehmen, wenn Sie tatsächlich soviel verdienen, dass langfristig die Beiträge bezahlbar sind, auch wenn diese sich unter Umständen sogar verdoppeln. Ihre Kinder sollten Sie unter Ausnutzung des hohen Beihilfeanspruchs in jedem Fall privat versichern, da die Versorgung erwiesenermaßen besser ist.
Guten Tag Myrcoz,
die Kinder können mit *80% Beihilfe (nicht 50%) bei der Mutter versichert werden, wenn diese Beamtin ist. Dabei ist unerheblich, ob Ihr verheiratet seid .
*(außer in Hessen und Bremn, wo andere %-Sätze gelten)
Tipp: Wenn Du nur eine kleine Anwartschaft hast und gesund bist, solltest Du erneut prüfen, wo Du dich am besten versichern kannst, denn die kleine Anwartschaft erfüllt nur einen Zweck: „Absicherung bei Krankheit ohne Zuschlag garantiert“. Wenn Du gesund bist, wirst Du ev. andere Gesellschaften heute bevorzugen, die Dir vor ein paar Jahren noch nicht aufgefallen wären !
Wir sind zu zweit und machen als selbständige PKV-Spezialisten ausschließlich Sparte PKV. Wir arbeiten
routinemäßig mit vergleichesoftware und prüfen zusätzlich alle nur machbaren Faktoren „händisch“, die in Vergleicheprogrammen nicht oder ungenügend berücksichtigt werden - wissen also, wovon wir reden.
Es hat sich in den letzten Jahren einiges verändert (was die wenigsten tatsächlich realisiert haben bis auf sehr wenige wompetente Berater).
Komme im Zweifel einfach auf uns zu - ein Angebot und
ein Telefonat ist kein Problem und verpflichtet auch zu nichts .
Generell gilt in der PKV das jedes Kind extra versichert werden muss.
So wie ich das lese sind sie nicht verheiratet, D.h. das/die Kind/er sind versicherungstechnisch zunächst der Mutter zugeordnet.
Sollten sie noch Heiraten wollen, wäre der Verbleib in der GKV eine echte Option.
(Ich nehme hierbei an dass Ihr Gehalt min. so hoch ist wie das der zukünftigen Ehefrau|Lehrerin 50%)
Am besten mal einen Termin bei der GKV ausmachen und beraten lassen wie sich das entwickeln könnte? (Mehrere Szenarien durchspielen)
Sind es Ihre Kinder, dann haben Sie keinen Beihilfeanspruch, solange Sie nicht mit der Mutter der Kinder verheiratet sind. Bei zwei Kindern hat Ihre Lebensgefährtin einen Beihilfeanspruch von 70 %, und die Kinder 80%. Trotz Ihrer Anwartschaftsversicherung würde ich mir von Ihrer PKV eine Beiragsberechnung erstellen lassen, wie hoch der Versicherungsbeitrag sein würde, und anschließend mir einen Versicherungsmakler ins Haus holen, der hat bestimmt Alternativen.