Bei Widerruf sofortigeAufhebung derDienstleistung?

Hallo, folgende Frage ein Widerruf wurde innerhalb von 2 Wochen ausgeführt und wurde auch bestätigt und in der Kündigungsbestätigung steht geschrieben das der Vertrag zum 08.12.2011, also genau 12 Monate später gekündigt wird.

Ist das so rechtens oder muß ein Widerruf nicht immer sofort erfolgen??

MfG

Hallo

Hallo, folgende Frage ein Widerruf wurde innerhalb von 2 Wochen ausgeführt und wurde auch bestätigt und in der Kündigungsbestätigung steht geschrieben das der Vertrag zum 08.12.2011, also genau 12 Monate später gekündigt wird.

Um was für einen Vertrag geht es denn?
Bei einem Widerruf kommt doch gar kein Vertrag zustanden. Wenn 12 Monate später gekündigt wird, dann ist das kein Widerruf, sondern eine Kündigung.

Ist das so rechtens oder muß ein Widerruf nicht immer sofort erfolgen??

Bei Haustürgeschäften oder Abonnements hat man 2 Wochen lang das Recht, den Vertrag zu widerrufen.

Ich würde bei einem Vertrag, der offensichtlich ein Jahr Laufzeit hat, fast vermuten, dass da ein Widerrufsrecht besteht. Ich hoffe, der Vertrag wurde wirklich widerrufen, und nicht gekündigt. Wie lautete denn der Text des Widerufs in etwa?

Viele Grüße

ja das ist der Fehler, es wurde falsch formuliert.
Es wurde gekündigt geschrieben und nicht widerrufen.
Trotzdem Danke.

MfG

Hallo,

Bei Haustürgeschäften oder Abonnements hat man 2 Wochen lang
das Recht, den Vertrag zu widerrufen.

Sorry, das ist natürlich nicht so.
Bei Haustürgeschäften gilt §312 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/312.html), aber Abos haben damit genau gar nichts zu tun.

Ich würde bei einem Vertrag, der offensichtlich ein Jahr
Laufzeit hat, fast vermuten, dass da ein Widerrufsrecht
besteht.

Wie kommst Du darauf?

Gruß
loderunner (ianal)

ja das ist der Fehler, es wurde falsch formuliert.

Es wurde gekündigt geschrieben und nicht widerrufen.

Was wurde denn genau geschrieben?
Und um was für einen Vertrag handelt es sich?

Hallo

Ich würde bei einem Vertrag, der offensichtlich ein Jahr Laufzeit hat, fast vermuten, dass da ein Widerrufsrecht besteht.

Wie kommst Du darauf?

Dadurch:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ129617060011121/link25987A…
Ist aber wohl nicht immer so.

MfG