Bei zuviel gezahlten alg1, ohne schld

nach einem arbeitsunfall kündigte ich eigneständig aus gesundheitlichen gründen die kündigung ging zum 1.10.2009. somit 4wochen kündigungsfrist- kann aber aufgrund meiner erkrankung meine arbeit nicht mehr aufnehmen (arbeitsunfall mit rentenanspruch)bezog somit laut a-amt ab 1.10. doch mein arbeitgeber stellt nun da das ich meinen urlaub noch hätte nehmen sollen, der aber nach vereinbarung mir ausgezahlt wurde und zu keiner zeit die rede von urlaubsanspruch war. dieses alles war dem a-amt bekannt nun fordern sie das ich alles zurückzahle denn hätte ich meinen urlaub genommen wäre ich erst zum 5.1.10 in leistung des amtes gefallen.
meine frage muss ich wirklich zurückzahlen obwohl ich immer ehrlich dem amt alles gesagt habe.
und obwohl mein chef nie davon gesprochen hat das ich den urlaub nehmen soll, ich selbst wurde am 25.9.09 ausgesteuert nach ca.1 ,5 jahren und stand somit komplett ohne jegliche unterstützung da nicht mal eine kk-versicherung trotz arbeitsunfall.

bitte helfen sie mir denn nun soll ich mehr als 1200€ nachzahlen gilt bei mir nicht des §45sgb einzelnorm

Ich weiß da nicht wirklich Bescheid !!!

Aber rein rechtlich gilt das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wenn also noch Urlaubsanspruch ist das Gehalt ja bezahlt worden, egal ob es vorab ausgezahlt wurde.
Wenn selbst gekündigt für 4 Wochen danach kein Anspruch.
Bei Nichtwissen, würde ich einfach Anfrage auf Überprüfung beim Forderungsmanagment stellen.
Denke Rückzahlung ist gerechtfertigt, kann aber in Raten bezahlt werden.

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Hallo leider kann ich hierzu nichts sagen, diese Kenntnisse habe ich nicht

Hallo Katthah,

leider kenne ich mich mit der Einzelnorm nicht aus. Wenn ich das richtig verstanden habe, erfolgte die Kündigung innerhalb der Krankschreibung. Wenn man krank geschrieben ist, kann man keinen Urlaub nehmen und wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist, dann sowieso nicht. Nur in diesen Fällen, ist die Abgeltung des Urlaubs erlaubt (also wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Urlaub nicht genommen wurde). Ich kann dem Text nicht so viel entnehmen. Wann war der Arbeitsunfall? Seitdem krankgeschrieben? Dann gab es Krankengeld, ja. Sie waren ja angestellt, das zahlt doch die Krankenkasse. Ging die Kündigung am 01.10.09 ein? Dann sind ja 4 Wochen (wohl zum Monatsende) wohl der 30.11.09. In welcher Stadt leben Sie? In Berlin gibt es unzählige Rechtsberatungen (im Rathaus, im Nachbarschaftsheim - beides kostenlos). Die Verbraucherzentrale. Da brauch man mehr Informationen.
Dann kann ich versuchen vernünfig zu raten.
Viele Grüße Monika

Leider kann ich da nicht weiter helfen.

Ich hatte mal ein Problem mit dem A-Amt, weil ich zuviel Zuschuss zum Lebensunterhalt erhalten hatte. Ich machte damals - es ist schon über 4 Jahre her - darauf aufmerksam, dass ich nach meinem Erziehungsjahr (alleinerziehend) wieder arbeiten gehen werde und mir somit die letzten Monate des bewilligten Betrages nicht mehr zustehen. Es wurde trotzdem gezahlt und ich musste nach über einem Jahr ca. 1500,00 € zurück zahlen.

Hej katthah,

sorry, daß ich erst jetzt antworte! Lange Zeit ohne, habe ich seit neuester Zeit einen intakten PC und kenne mich nun auch im neuen Betriebssystem soweit wieder aus.

Auf Deine Frage kann ich Dir selbst keine Antwort geben, dafür kann ich Dich aber auf eine sehr gute Beratungsstelle hinweisen. Dort wurde mir immer mit Erfolg geholfen, wenn es bei mir knifflig war.

Wende Dich, wenn Du in Hamburg wohnst, an die ‚Arbeitslosen Telefonhilfe‘ Tel.: > 0800.110444 040.22 757473 [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]