Hall in die Runde,
bei einer kürzlich durchgeführten Zwangsräumung, waren nur die 2 minderjährigen Kinder (14 Jahre alt) anwesend. Die Mitarbeiter des Jigendamts kamen erst ca. eine Stunde nach eintreffen der GV’in zu der zu räumenden Wohnung. Meine Frage lautet nun:
Hätte die GV’in nicht erst nach Information an das Jugendamt, bzw. nach eintreffen einer
Person des Jugendamts die Zwangsräumung durchführen dürfen. Die Schuldnerin selbst war zum
Zeitpunkt des Einteffens der GV’in und des Vermieters, bzw, dessen Vertreters nicht anwesend.
- Hätte in diesem Fall die Durchführung derZwangsräumung nicht erstmal eingestellt werden müssen?
Vielen Dan schon mal für eure Antworten.
Herby57