Beiblatt falsch - Haftungsfrage

Hallo!

Nehmen wir an, Karl hat sich nen neuen Stromspender (Gel-Batterie, 12V/14Ah) für sein Fahrzeug zugelegt. In der (der Gel-Batterie beigefügten) Anleitung sind aber haarsträubende Anweisungen vermerkt, die technisch nich nur unsinnig sind, sondern auch richtig gefährlich werden können, zB total überhöhte Schlusssspannung und exorbitante Ladeströme.

Inwiefern sind Händler/Hersteller bei Befolgen der beigefügten Anleitung u daraus resultierenden Schäden haftbar zu machen? Oder verhält es sich wie zB bei Fotoservices, wo maximal der Materialwert der Medien (in diesem Fall also ausschliesslich die Batterie) bei nachgewiesener Beschädigung durch den Service ersetzt wird?

Wir gehen in unserem konstruierten Fall mal davon aus, dass Karl kein Elektrik-Spezialist is. Der Spezi weiss sowieso, was am Besten für Akku u Maschine is :wink:

Gruss

Mutschy

Zunächst einmal liegt dann ein Sachmangel wegen fehlerhafter Montageanleitung vor, siehe §434 Abs 2 Satz 2 BGB (sog. „Ikea-Klausel“), grds könnte Karl also auch die Lieferung einer richtigen Montageanleitung fordern oder evtl vom Vertrag zurücktreten. Der Schaden an anderen Gegenständen durch diese mangelhaftige Batterie wäre demnach ein Mangelfolgeschaden, der ggf zu ersetzen ist.