Hallo,
wir hatten im Freundeskreis folgenden hypothetischen Sachverhalt diskutiert:
eine Person hatte zurückblickend in einer Beschäftigung einen Arbeitsvertrag, welcher 2x in einer Zeitspanne von 9 Jahren verlängert wurde. Der Arbeitsvertrag beinhaltete eine Kündigungsfrist, 6 Wochen Urlaub, die üblichen Sozialleistungen vom Arbeitgeber, sowie Lohnweiterzahlung im Krankheitsfall.
Nachdem der letzte Arbeitsvertrag - sagen wir mal 1998 - ausgelaufen war, wurde kein neuer erstellt, aber das Arbeitsverhältnis mit allen zurückliegenden Leistungen besteht bis zum heutigen Tage weiter.
Nun waren wir in der Diskussionsrunde geteilter Meinung und es bestanden folgende Auffassungen:
- der Arbeitgeber, sowie Arbeitnehmer hätte auf Grund eines fehlenden Arbeitsvertrag keinerlei fordernede Rechte oder Pflichten. Das Arbeitsverhältnis könnte außerdem von beiden Seiten ggf. mit sofortiger Wirkung beendet werden.
Die andere Meinung war: auf Grund des langen Arbeitsverhältnisses ohne Abeitsvertrag, bestünde für beide Seiten die Rechte und Verpflichtungen so, als würde der Arbeitsvertrag weiterhin bestehen.
Wie sehr Ihr diese Situation? Danke für die Antwort!
Grüße fuerte