Beifahrer fährt ohne Erlaubnis

Wir nehmen mal an ein Beifahrer sitzt im Auto und wartet auf den Fahrer, der ist eben zur Post. Der Beifahrer will das Radio anmachen, aber dreht vom Beifahrersitz aus den Zündschlüssel zu weit. Der Motor springt an und 25cm weiter war schon die Stoßstange des nächsten zum Glück auch recht alten Autos, Der Fahrer will das mit dem Unfallgegner so regeln zahlt 50Euro an den anderen Fahrer und will diese 50 Euro vom Beifahrer zurück außerdem will er die Reparatur seines Autos vom Beifahrer haben. Muss der Beifahrer dies zahlen oder nicht.

ich bedanke mich
Josef

Wir nehmen mal an ein Beifahrer sitzt im Auto und wartet auf
den Fahrer, der ist eben zur Post. Der Beifahrer will das
Radio anmachen, aber dreht vom Beifahrersitz aus den
Zündschlüssel zu weit. Der Motor springt an und 25cm weiter
war schon die Stoßstange des nächsten zum Glück auch recht
alten Autos, Der Fahrer will das mit dem Unfallgegner so
regeln zahlt 50Euro an den anderen Fahrer und will diese 50
Euro vom Beifahrer zurück außerdem will er die Reparatur
seines Autos vom Beifahrer haben. Muss der Beifahrer dies
zahlen oder nicht.

Hallo Josef,

Eigentlich muß die KFZ-Haftpflicht den Schaden am anderen Auto bezahlen und der Verursacher bzw dessen Privathaftpflicht den Schaden am eigenen Auto.
Natürlich kann man dann darüber streiten, ob der Fahrer nicht fahrlässig gehandelt hat, wenn er den Schlüssel stecken ließ.

Gruß
Sticky

Ich glaube nicht, daß die Haftpflicht des Kfz halters zahlt

Die Privathaftpflicht des Beifahrers sollte informiert werden. 48Std hat man Zeit

sonst muss er privat zahlen

Wolfgang

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Ich glaube nicht, daß die Haftpflicht des Kfz halters zahlt

Hallo Wolfgang,

zuerst wird ihr nichts anderes übrig bleiben, da der Schaden durch ein bei ihr versichertes Fahrzeug verursacht wurde.
Allerdings wird sie sich den Betrag vom Verursacher bzw dessen Haftpflicht zurückholen.

Gruß
Sticky

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Hallo!

Ich glaube nicht, daß die Haftpflicht des Kfz halters zahlt

Dann glaube ich das einfach mal für Dich mit. Die KFZ-Haftung ist verschuldensunabhängig.

Davon ab wird man dem Fahrer kaum grobe Fahrlässigkeit vorwerfen können, wenn er eine erwachsene Person im Auto zurücklässt. Bei einem Fünfjährigen wäre das wohl anders zu beurteilen.

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Weil wer schon durch Zahlung, hier durch den Fahrer Haftung „anerkannt hat“ der gesteht mit der Zahlung die Schuld ein, die KFZ Haftpflicht ist damit vom Haken.
Der Beifahrer zahlt dann beides.

Wolfgang

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Weil wer schon durch Zahlung, hier durch den Fahrer Haftung
„anerkannt hat“ der gesteht mit der Zahlung die Schuld ein,
die KFZ Haftpflicht ist damit vom Haken.
Der Beifahrer zahlt dann beides.

Gute Idee. Bei meinem nächsten Autounfall drücke ich dem Gegner direkt das Geld in die Hand und schicke Dir die Rechnung, weil ich für Dich die Schuld eingestanden habe. Warum bin ich da nicht schon eher drauf gekommen…?

Weil wer schon durch Zahlung, hier durch den Fahrer Haftung
"anerkannt hat" der gesteht mit der Zahlung die Schuld ein,
die KFZ Haftpflicht ist damit vom Haken.
Der Beifahrer zahlt dann beides.

Gute Idee. Bei meinem nächsten Autounfall drücke ich dem
Gegner direkt das Geld in die Hand und schicke Dir die
Rechnung, weil ich für Dich die Schuld eingestanden habe.
Warum bin ich da nicht schon eher drauf gekommen…?

Ja joker e.v. weil Du nicht der Schlaueste bist.

Wolfgang

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Hallo,

ach, was soll ich mir die Mühe nochmal machen.
Hier http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… steht alles relevante.

@Herr Peter: Sie strapazieren langsam meine Geduld.

Christian [MOD]